Die neueste Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Mai bringt weitere Lockerungen mit sich – auch für Kultureinrichtungen. Das bedeutet aber nicht automatisch die Rückkehr zum Alltag. Vielmehr muss der gesamte Betrieb den Hygienevorschriften angepasst werden. Das geht auch weiter nicht ohne Einschränkungen.