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Wie Sachsen Schulschwänzer zur Kasse bittet

Schulverweigerer müssen mit Bußgeldern rechnen. In einer Stadt in Sachsen gibt es besonders viele Verfahren.

Von Andrea Schawe
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Ein Verfahren wird eingeleitet, wenn ein Schüler fünf und mehr Tage in einem Schulhalbjahr unentschuldigt fehlt.
Ein Verfahren wird eingeleitet, wenn ein Schüler fünf und mehr Tage in einem Schulhalbjahr unentschuldigt fehlt. © dpa

Dresden. Leistungsdruck, Angst vor der Schule, Mobbing: Im vergangenen Jahr gab es in Sachsen insgesamt 6.972 Ordnungswidrigkeitsverfahren, weil die Schulpflicht nicht erfüllt wurde. Das geht aus einer Antwort von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf eine Anfrage der AfD hervor. Im Jahr zuvor meldeten die Landkreise und kreisfreien Städte 7.113 Verfahren.

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