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Wie schütze ich mein Haus vor der Flut?

Für die vom Hochwasser gebeutelten Elbanwohner beantwortet die SZ wichtige Fragen.

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Wie kann ich mein Haus vor der Flut schützen?

Am besten versuchen Sie, bedrohte Häuser, Garagen und Wohnungen mit Sandsäcken und wasserfesten Sperrholzplatten zu sichern. Mit Schalbrettern und Silikon können Fenster und Türen abgedichtet werden. Wenn das Wasser bereits vor der Tür steht, oder Keller durch Grundwasser überflutet sind, hilft aber auch das nicht mehr.

Wo bekomme ich

Sandsäcke her?

Die Feuerwehren kümmern sich um Sandsäcke. In Riesa werden auf dem ehemaligen Bauhof Tausende von ihnen gefüllt. Wer Hilfe braucht, meldet sich beim Einsatzstab Riesa unter  03525 514192,  03525 5131920 und  03525 5131922. Auch der Landkreis hat ein Bürgertrelefon eingerichtet: 03521 7257777.

Soll ich Kellerräume und das Erdgeschoss räumen?

Ja, denn nur dann bezahlt die Hausratversicherung die Schäden. Jeder Versicherte ist verpflichtet, die Schäden so gering wie möglich zu halten. Weil bei Hochwasser auch der Grundwasserspiegel steigt, sind auch Häuser gefährdet, die nicht unmittelbar im Hochwasserbereich stehen. Keller und Garagen müssen deshalb ständig kontrolliert und vorhandene Wassereinläufe verschlossen werden. Es ist ratsam, die Möbel so zu verstauen, dass sie nicht mehrmals umgeräumt werden müssen, wenn der Pegel weiter steigt. Außerdem sollte in den tieferliegenden Räumen der Strom abgeschaltet sein.

Meine Heizungsanlage steht im Keller.

Was soll ich tun?

Heizungsanlagen sollten ausgeschaltet sein. Brenner und Thermen können abgebaut werden, müssen dafür aber abgekühlt sein. An Gasheizungen sollten die Gasventile kontrolliert und geschlossen werden. Heizöltanks müssen so gesichert werden, dass die Flut sie nicht anheben kann. Dafür gibt es Verankerungen. Der Tank kann notfalls auch mit Erde bedeckt werden, erläutert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Notfalls sollten Heizöltanks geflutet werden.

Was mache ich mit Chemikalien

im Keller?

Um die Umwelt nicht zu verschmutzen, müssen Öl und andere gefährliche Stoffe gesichert werden. Dazu zählen Chemikalien, aber auch Farben sowie Wasch- und Reinigungsmittel. Sollten trotzdem umweltgefährdende Stoffe austreten, muss die Feuerwehr informiert werden.

Wo kann ich das Auto abstellen, wenn die Garage überflutet ist?

Fahrzeuge müssen außerhalb des Hochwassergebiets geparkt werden. Denn wer sein Fahrzeug trotz Vorwarnung in bestimmten Arealen abstellt, riskiert den Versicherungsschutz. Autos sollten vor allem aus Tiefgaragen und Parkplätzen, die überflutet werden könnten, entfernt werden. Straßensperren sollten beachtet werden.

Der Arbeitsplatz ist wegen Straßensperrungen nicht erreichbar. Kann ich zu Hause bleiben?

Wer wegen des Hochwassers zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt, muss keine Angst vor einer Abmahnung haben. Das wäre rechtlich unzulässig, weil der Arbeitnehmer für Naturkatastrophen nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfe, so Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch Urlaubstage dürfen nicht abgezogen werden. Allerdings sind Arbeitnehmer verpflichtet, den Chef umgehend telefonisch zu informieren. Der Vorgesetzte kann den Lohn des Mitarbeiters allerdings anteilig um die durch die Verspätung verlorene Zeit kürzen. Das ist in der Praxis aber unüblich. (dpa)