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So setzen Schulen und Kitas die neue Impfpflicht durch

Künftig dürfen nur Kinder mit Masern-Impfung betreut werden. Die Einrichtungen im Kreis Bautzen stehen vor großen Aufgaben.

Von Marleen Hollenbach
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Gegen Masern, Mumps und Röteln werden Kinder in aller Regel im 13. Lebensmonat geimpft. Die zweite Schutzimpfung erfolgt etwa im vierten Lebensjahr.
Gegen Masern, Mumps und Röteln werden Kinder in aller Regel im 13. Lebensmonat geimpft. Die zweite Schutzimpfung erfolgt etwa im vierten Lebensjahr. © dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Bautzen. Der Countdown läuft. In fünf Wochen wird an Schulen und Kitas die Impfpflicht gegen Masern eingeführt – auch im Landkreis Bautzen. Um einen Betreuungsplatz für ihre Kleinen zu erhalten, müssen Eltern dann nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Das Gesetz, das der Bundestag im November beschlossen hat, klingt simpel. Tatsächlich aber stellt die Regelung die Kommunen und die freien Träger vor große Herausforderungen. Wie wird das Gesetz kontrolliert? Was ist mit den Kindern von Eltern, die sich der Impfpflicht widersetzen? All das gilt es jetzt zu klären.

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