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Wieder Strafen für Wahlplakate

Eine Woche hatten die Parteien Zeit, die Wahlkampfreste zu beseitigen. Nun müssen sie für die Entsorgung zahlen.

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Der zusätzliche Einsatz am Wahlsonntag hat sich nicht vollständig gelohnt. Denn obwohl einige Stadträte von CDU und FDP direkt nach dem Schließen der Wahllokale unterwegs waren, um ihre Wahlplakate abzunehmen, müssen ihre Parteien nun Strafe zahlen. Der einfache Grund: Sie haben nicht alle Plakate erwischt.

Nach Auskunft von Stadtsprecherin Anke Hoffmann ist seit Montag das Straßen- und Tiefbauamt im Einsatz, um die Reste des Wahlkampfs von Straßenlaternen und Bäumen zu entfernen. Bisher haben die Mitarbeiter etwa 180 Plakate abgenommen – von allen Parteien, die fleißig für die Kommunal- und Europawahl geworben hatten. Pro Plakat stellt die Stadt zwischen fünf und sieben Euro in Rechnung. „Bei den höher angebrachten Plakaten können bis zu 20 Euro pro Stück anfallen“, sagt Hoffmann.

Laut einer Satzung der Stadt Dresden haben die politischen Parteien nach dem Wahlsonntag genau eine Woche Zeit für das Entfernen. Meist gilt innerhalb der Parteien die Regel, dass jeder die Plakate abnimmt, die er wenige Wochen zuvor selbst aufgehängt hat. Doch schon bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr hatte diese Praxis nicht funktioniert. Damals musste das Straßen- und Tiefbauamt sogar mehr als 500 Plakate im gesamten Stadtgebiet entfernen. Eine Aufschlüsselung darüber, welche Parteien in dem Punkt am vergesslichsten sind, hat die Stadt nicht. (SZ/jr)