So geht Wilsdruff bei der Umbenennung vor

Der Wilsdruffer Stadtrat nähert sich ganz behutsam einem sehr emotionsgeladenen Thema: den Straßenumbenennungen. In diesem Prozess sollen neue Straßennamen vergeben werden, um eine Verwechslungsgefahr zu verhindern. Denn in und um Wilsdruff sind momentan 26 Straßennamen mehrfach vergeben. Die Tharandter Straße gibt es beispielsweise in vier Orten der Stadt. Die Verwaltung möchte das ändern, damit die Post nicht mehr falsch zugestellt wird, Lieferanten nicht irritiert werden und es beim Rettungsdienst nicht zu Verzögerungen kommt.
In seiner jüngsten Sitzung verständigten sich die Räte auf Grundsätze und allgemeine Richtlinien, wie Rat und Verwaltung bei der geplanten Änderungen in den kommenden fünf Jahren vorgehen werden, um dieses seit Jahren bestehende Problem zu lösen. Hier eine Auswahl:
1: Wilsdruff möchte an der gegenwärtigen Praxis festhalten, das Straßenumbenennungen mit dem betreffenden Ortschaftsrat und dem Technischen Ausschuss vorberaten werden.
2. Derzeit gibt es drei verschiedene Beschilderungsformen. Diese sollen fortgeführt werden: grünes Schild mit weißer Schrift in Braunsdorf, Kleinopitz und Oberhermsdorf; weißes Schild mit schwarzer Schrift in Mohorn, Herzogswalde und Grund; blaues Schild mit weißer Schrift in Wilsdruff, Grumbach, Helbigsdorf, Blankenstein, Limbach, Kaufbach, Birkenhain und Kesselsdorf.
3. Kurze Stichstraßen und Wohnwege bekommen nur dann Straßennamen, wenn es aus Sicht der Ordnung und Sicherheit wichtig erscheint. Die Verwaltung ist angehalten, die Zahl der Straßennamen möglichst gering zu halten.
4. Um die Ortsgeschichte lebendig zu halten, sind Straßennamen insbesondere von historischen Flur- und Lagebezeichnungen, bedeutsamen Ereignissen und Entwicklungen oder von verdienten Persönlichkeiten herzuleiten.
5. Personennamen der neueren Geschichte sollen nur dann verwendet werden, wenn ihr Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung geklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird.
6. Eine Benennung nach Firmen, Unternehmen und Institutionen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Der Stadtrat sollte das je nach Einzelfall entscheiden.
7. Grundsätzlich sind bei der Namensfindung Bürger der Stadt aber auch Institutionen und Vereine berechtigt, Vorschläge einzubringen.
8. Bei Straßenumbenennungen sind die alten Straßenschilder neben den neuen für die Übergangszeit von einem Jahr zu belassen. Der alte Name ist rot zu kreuzen.
9. Jedes Gebäude bekommt eine Hausnummer. Ungrade Nummern werden an Häusern auf der linken, gerade an Häusern an der rechten Straßenseite angebracht. Die Nummerierung beginnt von der Orts- bzw. Stadtmitte aus.
10. Gebäude, die einem Platz zugeordnet sind, werden fortlaufend im Uhrzeigersinn nummeriert und zwar beginnend an der Straßeneinmündung, die der Straßenmitte am nächsten liegt.
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