Wo darf ich noch frische Luft schnappen?

Es sind fünf dürre Worte, die die Bewegungsfreiheit der Sachsen in diesen Tagen definieren, falls sie Sport treiben oder frische Luft schnappen wollen. Das sei "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" erlaubt, heißt es in der Verordnung des Sozialministeriums, die am 1. April in Kraft getreten ist. Damit relativiert der Freistaat seine Allgemeinverfügung vom 22. März, die noch das "Umfeld des Wohnbereichs" vorschrieb. Bewegt sich ein Radebeuler, der in der Dresdner Heide spazieren geht, oder ein Zittauer, der zur Landeskrone bei Görlitz wandert, noch "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs?"
Sächsische.de hat dazu die wichtigsten Akteure befragt - und höchst unterschiedliche Antworten bekommen. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) appelliert bei der Interpretation dieser Regel an den gesunden Menschenverstand. Was als "Umfeld des Wohnbereich" zu gelten hat, müsse eben vor Ort entschieden werden, sagte er diese Woche. Im Zweifel passiert das eben bei einer Polizeikontrolle. Schon vor Wochenfrist sagte der Innenminister, man habe bewusst darauf verzichtet, einen genauen Kilometerradius in die Allgemeinverfügung zu schreiben. Ein bis zwei Landkreise weiter zu fahren, um sich draußen aufzuhalten, sei definitiv zu viel. Er nannte auch ein Beispiel: Wer in Dresden wohnt, darf nicht in die Sächsische Schweiz wandern gehen. In der Dresdner Heide schon. Hauptsache, so Wöller, man bleibe grundsätzlich zu Hause.
Klare Ansage vom Landrat
Fast gleichzeitig meldete sich auch der Pirnaer Landrat Michael Geisler (CDU) zu Wort und stellte eine sehr klare Regel auf: Jeder dürfe sich in den Grenzen seiner Wohnsitzgemeinde bewegen, um mal draußen an die frische Luft zu gehen. "Die Pirnaer können in Pirna unterwegs sein, die Freitaler in Freital, die Struppener in Struppen, aber nicht in der jeweils anderen Gemeinde", sagte er. Damit sind alle Wanderziele in der Sächsischen Schweiz selbst für viele Einwohner der Sächsischen Schweiz tabu. So können allenfalls Lohmener auf der Bastei spazieren gehen, weil die weltberühmte Attraktion auf Lohmener Flur liegt.
Ähnlich würde es den einheimischen Klettersportlern ergehen. Von den über 1.100 Klettergipfeln der Sächsischen Schweiz könnten sie nur jene besteigen, an deren Fuß sie ihren Wohnsitz haben. Ein Kletterer aus Pirna, der seit Jahrzehnten im Elbsandstein unterwegs ist, wegen der diffusen Lage aber nicht genannt werden möchte, sagt, er könne es mit sich vereinbaren, weiter auf Gipfel zu steigen, was er auch tut, allerdings nur in Familie. "Wir fahren in den leeren Wald, gehen an einen einsamen Felsen, meiden Kontakt - warum soll man da nicht klettern gehen?"
Zweifel am Sinn der Beschränkung
Die strikte Auslegung des Landrats hält auch Markus Ehrentraut für fragwürdig. In einem Offenen Brief an Michael Geisler stellt er sich als Einwohner der Sächsischen Schweiz vor. "Wieso greifen Sie nun zu Mitteln, die keinen einzigen positiven Effekt zur Ausbreitung des Coronavirus haben?", schreibt er an Geisler. Ehrentraut spricht sich dafür aus, dass gerade die Menschen aus dicht besiedelten Räumen wie Dresden ausströmen können, um "die große Naturfläche unseres Sachsenlandes positiv zu nutzen." Ebenso wie Minister Wöller appelliert er an: gesunden Menschenverstand.
Ungeachtet dessen ärgert sich Landrat Geisler über die unklare Definition aus Dresden. Solange keine ganz klare Ansage kommt, werde er seine eigene Interpretation anwenden. Und da er gemäß dem Infektionsschutzgesetz Zugriff auf Polizei und Ordnungsämter hat, werde er das auch so durchsetzen. "Mit Augenmaß, aber konsequent." Ein Grundsatz, den Wöller auch so unterschreibt.
"Ausflüge im Landkreis nicht verboten"
Es verwundert kaum, dass man das im sächsischen Sozialministerium (SMS) anders sieht. Die örtliche
Polizeibehörde könne zwar "ermessenslenkende Hinweise" geben. Zuständig für die Auslegung der Rechtsvorschriften sei aber grundsätzlich das SMS, heißt es auf SZ-Anfrage. Von
Seiten der Staatsregierung gebe es keine Regelung oder Anweisung betreffend die Gemeindegrenzen, wie sie der Landkreis praktiziert.
Allerdings bleibt auch hier unklar, was stattdessen gelten soll. Das SMS teilt lediglich mit: "Wander- und Kletterausflüge im eigenen Landkreis sind als Sport und Bewegung im Freien durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung nicht verboten." Im Falle "infektionsschutzrechtlicher Besonderheiten" könne die örtlich zuständige Polizeibehörde strengere Regelungen erlassen, dies jedoch nicht generell, sondern im Einzelfall.
Alles, was man zu Fuß erreichen kann
Auf nochmalige Nachfrage im Innenministerium gibt es dann aus dem Büro von Innenminister Wöller doch noch eine Faustregel: Alles, was man von zu Hause aus zu Fuß erreichen kann, zählt noch zu dem Bereich, was für Sport- und Bewegung vorgesehen ist. Also sei es zum Beispiel nicht in Ordnung, wenn Freitaler etwa in den 30 Kilometer weit entfernten Liebethaler Grund in der Sächsischen Schweiz fahren. Aber wenn wiederum Gorbitzer in der Dresdner Heide spazieren wollen - was ja erlaubt sein soll -, kommen sie zu Fuß nicht hin.
Fazit: Die Landesregierung stellt keine eindeutige Regel auf, wo die Sachsen im Freien Sport treiben und an der frischen Luft spazieren gehen können. Aber je weiter man sich von seinem Wohnsitz entfernt, desto stärker gerät man in Erklärungsnot, sollte die Polizei kontrollieren.
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