Woher die Covid-19-Patienten kommen

Die Maßnahmen gegen die Lungenkrankheit Covid-19 wirken offenbar. Jedenfalls sinkt die Zahl der nachweislich mit dem Corona-Virus Infizierten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weiter. Am Donnerstagabend meldete das Landratsamt noch 19 Personen, bei denen das Virus nachgewiesen wurde.
Tatsächlich können weit mehr mit dem Virus infiziert sein. Nicht jeder erkrankt. Wie hoch die Dunkelziffer ist, wird aktuell wissenschaftlich untersucht. Erstaunlicherweise ist die Zahl derer, die wegen einer Covid-19-Infektion im Landkreis stationär behandelt werden, aber höher als die der Infizierten. Wie ist das möglich? "Das liegt daran, dass nicht alle dieser Patienten im hiesigen Landkreis wohnen", heißt es aus dem Landratsamt in Pirna.
Wer entscheidet über die Verteilung?
Müssen Patienten mit Covid-19 stationär behandelt werden, kontaktieren die Ärzte in der Regel die regionalen Corona-Leitstellen. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist die Leitstelle im Dresdner Uni-Klinikum zuständig. Dort wird entschieden, in welchen Einrichtungen die Patienten aufgenommen werden. Zuvor wird anhand verschiedener Kriterien eine Einschätzung des Krankheitszustands gemacht.
Nach der Zuordnung in Absprache mit Arzt und Patienten wird in der Leitstelle nur erfasst, wie viele Betten in den Einrichtungen und Krankenhäusern belegt sind. Die persönlichen Daten der Patienten werden nur in den einzelnen Krankenhäusern erfasst. Diese melden der Leitstelle dann wieder, wenn Patienten genesen sind und das Bett wieder belegt werden kann. Von der Leitstelle wird die Zahl der aktuell stationären Covid-19-Patienten den Gesundheitsämtern der Kreise übermittelt. So entsteht die Zahl in der Landkreis-Statistik.
Warum hat der Landkreis so viele Zuweisungen?
Die Leitstelle in Dresden hat die Möglichkeit, Covid-19-Patienten an 36 Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen zu vermitteln, die akute Fälle behandeln können. Das ist aber nur als Vorschlag zu betrachten, der von den Ärzten aber meist gut begründet wird. Patienten haben weiterhin das Recht auf freie Arztwahl.
Im Falle der aktuellen Lungen-Krankheit spricht viel für eine Nach-Behandlung in der Bavaria-Klinik in Kreischa. "Die Einrichtung ist sehr erfahren in der Entwöhnung von der Beatmung und der Rehabilitation", erklärt Holger Ostermeyer, Sprecher der Uni-Klinik Dresden. Entscheiden sich viele Patienten für Kreischa, schlägt sich das in der Statistik für den Landkreis nieder.
Hinzu kommt eine statistische Besonderheit. Bei der aktuellen Zahl der Infizierten werden Personen nur solange erfasst, bis es ein negatives Testergebnis gibt. Stationäre Covid-19-Patienten werden auch in der stationären Rehabilitation weiter als solche geführt, auch wenn es inzwischen einen negativen Test auf das Corona-Virus gab. Das hat mit der Abrechnung der Behandlung zu tun.
Wie viele Personen sind in Quarantäne?
Mit dem Rückgang der Zahl der Infizierten musste im Landkreis auch immer seltener häusliche Quarantäne angeordnet werden. Das gilt in der Regel auch für unmittelbare Kontaktpersonen. Mit Stand vom 13. Mai waren im Landkreis noch 170 Personen in häuslicher Quarantäne. Zum Vergleich: Anfang April waren es noch weit über tausend Menschen.
Wegen der hohen Anzahl wurden in den Kommunen 22 Stäbe in den Verwaltungen gebildet, die sich um die Versorgung kümmerten und den Kontakt zu den Personen hielten, die sich in der Regel 14 Tage in häusliche Isolation begeben mussten. Inzwischen wurden diese Stäbe wieder aufgelöst und das Landratsamt übernimmt wieder diese Aufgaben.
Wann ist wieder Normalbetrieb im Landratsamt?
In der Behörde kann angesichts der sinkenden Fallzahlen mal durchgeatmet werden und es bleibt wieder mehr Zeit für die normalen Verwaltungsaufgaben. So sind beispielsweise wieder nach Absprache Termine im Landratsamt möglich.
Die Teams im Krisenstab des Landkreises sind von sieben auf eins reduziert worden. In den nächsten Tagen wolle das Landratsamt entscheiden, wann wieder zum Normalbetrieb mit Besucherverkehr übergegangen werden kann und unter welchen Bedingungen. Das müsse dann an die jeweilige Entwicklung angepasst werden.
Bei welchem Grenzwert muss reagiert werden?
Sollte es noch mal zu einem erhöhtem Infektions-Geschehen kommen, sind die Landkreise dazu ermächtigt, selbst Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen. Das hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin abgestimmt. Sachsen hat dazu seine Corona-Schutz-Verordnung erneuert, die erst mal bis 5. Juni gilt.
Demnach sollen spätestens dann Maßnahmen ergriffen werden, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. Auf die Einwohnerzahl von rund 245.000 im Landkreis hochgerechnet, wären das 123 Neuinfektion in einer Woche.
In den vergangenen sieben Tagen waren es elf. Selbst in der Hochzeit der Infektionen wurde im Landkreis der Wert von 123 neu positiv Getesteten innerhalb einer Woche nicht einmal erreicht. Dass es zu erneuten Maßnahmen kommt, ist demnach sehr unwahrscheinlich. Da sind andere Regionen viel schwerer betroffen. Aktuell liegen drei Landkreise in Deutschland über dem Wert.
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