Jetzt hat es Wolfgang Kruse schwarz auf weiß vom Verwaltungsgericht in Dresden: Er darf das von ihm im Weinberg errichtete Gebäude am Augustusweg 90a nicht zu Wohnzwecken nutzen.
Gebaut hat er das Haus ganz ordentlich mit genehmigtem Bauantrag 2004. Er will, nach eigenen Angaben, dort seinen Wein aus dem angrenzenden Weinberg verarbeiten. Das Gebäude soll eine Weinkellerei sein. Dagegen sei auch nichts einzuwenden, sagt Radebeuls Leiter des Bauaufsichtsamtes Ulrich Schröder. „Doch als wir dann 2007 feststellten, dass der Bauherr eine Küche einrichtete und auch andere wohnungstypische Änderungen vornahm, die zu einer Weinkellerei nicht passen, bekam er von uns schnell eine Wohnungsnutzungsuntersagung ausgesprochen – und zwar mit sofortiger Wirkung“, so Schröder.
Vier Verfahren angestrengt
Mittlerweile sind es vier Verfahren, die Weinbergsbesitzer Kruse gegen die Stadt Radebeul angestrengt hat. Zuerst hat er gegen die sofortige Wirkung der Wohnnutzungsuntersagung geklagt, und 2009 verloren. Die Klage gegen die Nutzungsuntersagung überhaupt ist jetzt vom Verwaltungsgericht entschieden worden – auch gegen Kruse. Und gleichzeitig hat das Gericht seinen 2008 eingereichten Antrag zur Nutzungsänderung seines Bauantrages zum teilweisen Wohnen abgelehnt. Die wiederum dagegen geführte Klage ist jetzt auch vom Gericht entschieden worden, so Schröder, erneut gegen den Bauherrn im Augustusweg 90a.
Wolfgang Kruse lässt allerdings immer noch nicht locker. Eine weitere Klage liegt beim Oberverwaltungsgericht. Die Stadträte haben nämlich einen Bebauungsplan für den gesamten Hang verabschiedet, der die Zersiedlung der Weinberge in Radebeul verhindern soll. Darin sieht Kruse allerdings Willkür einzelner Stadträte. Wie das Oberverwaltungsgericht zur Klage gegen den Bebauungsplan entscheidet, steht noch aus, so die Bauaufsicht. Leiter Schröder ist sich jedoch sicher, nachdem sich das Gericht bereits ausführlich mit der Situation beschäftigt hat, dass auch diese Klage nicht durchkommen werde. Und selbst wenn, so die Bauaufsicht, dann sei das, was Kruse wolle, klares Bauen im Außenbereich und werde so wie gewollt dort nicht genehmigt.
Wolfgang Kruse selbst ist, verständlicherweise, über die Entscheidungen nicht erfreut. Auf die SZ-Nachfrage, wie er sich denn jetzt verhalten wolle, kommt von ihm lediglich der Satz: „Dazu sage ich gar nichts mehr.“ Wonach er den Telefonhörer sofort auflegt.
Nebenan Wohnbauten
Im Juli war der Winzer noch etwas gesprächiger und hat zumindest gesagt, dass er als Weinbauer auch auf seinem Weingut wohnen und nicht jeden Tag von Boxdorf hierher fahren wolle. Im Weinberg zu wohnen sei bei vielen in Radebeul so üblich. Außerdem gibt es, so Kruse vor sechs Wochen, auf etwa der gleichen Höhenlinie nebenan eine gerade sanierte Villa und ein Stück weiter das ehemalige Wohnhaus vom Radebeuler Gesundheitsbeförderer und Unternehmer Eduard Bilz (1842-1922). Alles Wohnbauten im und am Weinberg.
Bauaufsichtsamtsleiter Ulrich Schröder rechnet deshalb auch damit, dass Wolfgang Kruse gegen die jüngsten Entscheidungen vom Verwaltungsgericht vorgehen werde. Ihm bliebe dann erneut das Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Peter Redlich