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Wohnung verwüstet, Miete nicht gezahlt

Ein Vermieter aus Diera ist mit den Nerven am Ende. Anstatt Geld zu verdienen, verlor er über 10 000 Euro.

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Von Sandro Rahrisch

In der Wohnzimmer-Wand stecken noch 45 Dübel, lange Risse durchziehen die Badezimmer-Fliesen und Tageslicht dringt schon lange nicht mehr durch die verdreckten Fensterscheiben – so hatte Karlheinz Hörster sein kleines Reihenhaus in Diera nicht in Erinnerung, als er es vor vier Jahren an eine junge Familie vermietete.

„Die haben sich ein Terrarium an die Wand gebastelt, Luftfeuchte und Temperatur extrem erhöht, um tropisches Klima zu schaffen“, sagt der Mecklenburger. „Klar, dass Schimmel da vorprogrammiert war.“ Hörster spricht von nicht genehmigter Tierhaltung. Außerdem habe die vierköpfige Familie jegliche Reinigungsarbeiten verweigert. Im Mai letzten Jahres stellte sie schließlich die Mietzahlungen ein. Auch fürs Wasser habe sie keinen Cent mehr bezahlt, sodass schließlich der Vermieter in die Pflicht genommen wurde und die Rechnung begleichen musste.

Hörster blieb auf den Kosten sitzen. Er suchte nach Möglichkeiten, sein Geld zurückzubekommen und wendete sich an die Wohngeldstelle. „Ich wollte wissen, ob meine Mieter Wohngeld beziehen, das sie eigentlich an mich zahlen müssten.“ Doch die Behörde verweigerte erst jede Auskunft. Später habe sie am Telefon erklärt, dass der Antrag auf Wohngeld abgelehnt worden sei, weil die Familie schon andere Leistungen beziehe. Da es sich bei einem Mietverhältnis um eine Privatangelegenheit handle, müsste Hörster schon gegen seine Mieter klagen, so ein Mitarbeiter des Jobcenters.

Vor dem Meißner Amtsgericht einigten sich beide Parteien im Juni letzten Jahres in einem Vergleich. „Nach gut zweijährigem, zermürbenden Kleinkrieg sind wir die Mieter endlich losgeworden“, sagt Hörster heute. Sein Geld hat er allerdings nicht wieder gesehen. Rund 6 000 Euro schulde ihm die Familie noch Miete. Bei der Übergabe war das Haus so heruntergekommen, dass es von oben bis unten renoviert werden musste. „Teppiche und Tapeten, alles musste raus“, sagt der Vermieter und beziffert die Reparaturkosten auf rund 5 000 Euro. Außerdem beschuldigt er die junge Familie des Diebstahls. „Die haben mitgenommen, was nicht niet- und nagelfest war.“ Platten von der Terrasse und Holzlatten vom Dachboden würden fehlen. „Dabei ist es ganz egal, ob ich Anzeige erstatte. Bei diesen Leuten ist ja nichts zu holen.“

Vor allem vom Jobcenter ist Karlheinz Hörster enttäuscht. „Warum wird der Missbrauch öffentlicher Gelder derart unterstützt“, fragt er. Die Behörde antwortet, der Mieter von Herrn Hörster habe einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe für die Unterkunft. Allerdings übernehme das Amt keine Haftung für das Zahlungsverhalten. Das heißt, verwendet der Mieter das Geld nicht für die Mietzahlung, kann das Amt den Leistungsempfänger allenfalls ermahnen, die Miete zu zahlen. Im besten Fall würde der Mieter das Amt bitten, die Zahlungen zu übernehmen. Diese Abtretungserklärung sei aber eine freiwillige Entscheidung. Der Vermieter könne nur zivilrechtlich seine Miete einklagen, aber nicht über das Amt. „Bitte beachten Sie, dass Menschen, die Sozialleistungen empfangen, nicht automatisch ihren Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben im Amt abgeben“, sagt die Sprecherin des Landratsamtes, Kerstin Thöns. „Und die Auswahl der Mieter trifft nicht das Jobcenter, sondern der Vermieter.“

Bis heute sei die verwüstete Wohnung nicht wieder bewohnbar. „Das sind schon wieder zwei Monate, in denen ich auf Geld verzichten muss“, sagt Hörster.