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Wollen die Grünen der Mittelschicht ans Geld?

Eine höhere Einkommenssteuer trifft nur Spitzenverdiener. Bei der Bürgerversicherung könnte es anders aussehen.

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Von Sven Siebert, Berlin

Manche zahlen zu wenig Steuern. Dieser schlichte Satz steht im Bundestagswahlprogramm der Grünen, das die Partei am vergangenen Sonntag verabschiedet hat. Der Satz ist einfach und hat eine einfache Konsequenz: Manche sollen künftig mehr Steuern zahlen. „Starke Schultern tragen mehr als schwache“, sagen die Grünen. Nur: Wessen Schultern gelten in der grünen Welt als stark – nur die der „Vielverdiener“, wie es im Programm heißt, oder auch die der Mittelschicht, wie Kritiker meinen? Die SZ analysiert die Pläne der Grünen.

Höhere Steuern für „Vielverdiener“

Die Grünen wollen den Spitzensteuersatz von heute 42 (45 ab 250.000 Euro) auf 49 Prozent erhöhen. Dieser soll ab einer Grenze von 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gezahlt werden. Ein höherer Spitzensteuersatz macht sich in den Steuertarifen aber auch schon bei niedrigeren Einkommen bemerkbar – nach den Vorstellungen der Grünen bereits ab der Grenze von 60.000 Euro.

Die Grünen sagen: Das trifft nur die oberen zehn Prozent der Steuerzahler, 90 Prozent würden entlastet.

Stimmt’s? Ja. Die Berechnungen der Grünen decken sich mit den statistischen Angaben des Bundesfinanzministeriums. 2011 hatten nur zehn Prozent der Steuerpflichtigen Einkünfte von mehr als 70.000 Euro. Hiervon müssen aber noch Freibeträge für Kinder oder Altersvorsorge abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Die Grünen wollen den Kinderfreibetrag von heute gut 7.000 Euro auf 8.700 Euro anheben. Ein Alleinverdiener mit zwei Kindern könnte also 77.400 Euro verdienen, ehe er von der „grünen Steuererhöhung“ betroffen wäre. Einkommen oberhalb dieser Grenze haben ungefähr sieben Prozent der Steuerpflichtigen – alle anderen verdienen weniger.

Das Ende des Ehegattensplittings

Die Grünen wollen das Ehegattensplitting abschaffen, weil es Alleinverdiener-Ehen „subventioniert“ und Frauen vom Erwerbsleben fernhalte. Tatsächlich profitieren von der Verteilung der Steuerlast auf beide Ehepartner nur Paare, die deutlich unterschiedlich viel verdienen. Unverheiratete Paare kommen bereits heute gar nicht in den Genuss des Splittings.

Die Grünen sagen: Auch hier sind nur Ehepaare betroffen, die zusammen mindestens 60.000 Euro verdienen. Außerdem soll ein „Splittingvorteil gesichert“ werden.

Stimmt’s? Unklar. Das Wahlprogramm der Grünen ist hier sehr wolkig. Aus den Angaben im Programm lässt sich keine konkrete Steuerbelastung berechnen. Hier spielen zu viele Faktoren hinein, um sicher sagen zu können, wer künftig mehr oder weniger bezahlt als heute. Und der Teufel steckt im Detail. Die Rede ist von einem „sozialverträglichen Übergang“. Die Belastung solle „am Anfang“ auf Haushalte mit einem Einkommen ab 60.000 Euro begrenzt werden. Innerhalb von zehn Jahren soll das Ehegattensplitting nämlich ganz wegfallen. Und dann zahlen wohl auch Paare mehr Einkommenssteuer, die nicht in die Kategorie der „Vielverdiener“ fallen.

Die Bürgerversicherung für alle

Die Grünen wollen die Krankenversicherung umbauen. Privat Versicherte und Beamte sollen künftig ebenso wie gesetzlich Versicherte in eine Bürgerversicherung einzahlen, Eltern, die sich der Kindererziehung widmen, sollen nur noch „zeitlich begrenzt“ beitragsfrei mitversichert sein.

Die Grünen sagen: 90 Prozent der Arbeitnehmer würden so entlastet. Die Grenze liege bei 4.600 Euro.

Stimmt’s? Nicht ganz. Wenn mehr Menschen als heute in die Krankenversicherung einzahlen, könnten die Beiträge tatsächlich sinken. Theoretisch. Es ist aber schwer zu kalkulieren, wie viel höher die Belastungen der gesetzlichen Versicherung wären, wenn mehr Menschen versichert sind und damit auch mehr Menschen Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem wollen die Grünen die Beitragsbemessungsgrenze deutlich heraufsetzen. Das kann wiederum bedeuten, dass Familien ab einem Einkommen von 50.000 oder 55.000 Euro höher belastet werden als heute. Und das trifft dann immerhin schon das obere Fünftel.