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Wollte ein Steuerberater illegal Honorare kassieren?

Der Angeklagte soll Steuererklärungen privat erstellt und an der Kanzlei vorbei abgerechnet haben.

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„Den meisten Ärger im Leben hat man mit ehemaligen Ehefrauen und ehemaligen Geschäftspartnern“, stellt Richter Andreas Poth trocken fest, nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hat. Sie wirft dem 57-jährigen Angeklagten Untreue vor. Der Steuerberater, der in einem Steuerbüro angestellt war, soll „schwarz“ für eine Firma einen Jahresabschluss und für eine zweite Firma eine Umsatz- und Gewerbesteuererklärung erstellt haben.

Dem Steuerbüro, für das er damals als Büroleiter arbeitete, soll dadurch ein Schaden von 2925 Euro entstanden sein. Dieser Schaden wurde zivilrechtlich geltend gemacht und inzwischen von der betroffenen Firma beglichen. Gleichzeitig hat das Steuerbüro seinen damaligen und nach dem Vorfall fristlos entlassenen Mitarbeiter wegen Untreue angezeigt.

Es ist nicht das erste Mal, dass es Schwierigkeiten mit ihm gab. Bereits zwei Mal wurde der Angeklagte wegen Untreue zu Geldstrafen von 80 und 90 Tagessätzen verurteilt, immer im Zusammenhang mit seiner Arbeit im Steuerbüro. Er soll Daten ausgespäht haben.

Im Aussagenotstand

Angeklagt ist der Mann diesmal zusätzlich wegen uneidlicher Falschaussage. Er soll im Zivilverfahren ausgesagt haben, dass er von der Firma nie den Auftrag erhalten hatte, Steuererklärungen zu erstellen. Das Gericht regt allerdings an, diesen Anklagepunkt fallen zu lassen. Er habe sich in einem Aussagenotstand befunden, habe sich durch eine Aussage möglicherweise selbst der Strafverfolgung ausgesetzt.

Der Steuerberater betont, er habe nicht die Unwahrheit gesagt und habe seine Firma nicht schädigen wollen. Er habe zwar die Steuererklärungen erstellt, aber ohne dafür eine Auftrag zu haben und ohne Geld zu verlangen. „Ich wusste um die Finanzlage der betreffenden Firma. Sie war nicht in der Lage, die Preise unseres Steuerbüros zu zahlen. Ich wollte aber das Mandat erhalten und war davon überzeugt, dass diese Firma wieder auf die Beine kommt“, sagt er dem Richter. Seine Vergütung sei vom Umsatz abhängig gewesen. Deshalb habe er das Mandat halten wollen. Ansonsten hätte sich die Firma wohl ein anderes Steuerbüro gesucht.

Alles nur ein Missverständis?

Die Auftraggeberin hatte bei der Polizei allerdings ausgesagt, der Angeklagte habe ihr angeboten, die Bescheide privat zu erstellen, um sich etwas hinzuzuverdienen. Davon will sie jetzt nichts mehr wissen, stellt das als Missverständnis dar. Im Jahr darauf, als er schon entlassen war, habe er ihr ein solches Angebot gemacht. Diese Steuererklärung hat dann der Angeklagte wohl auch erstellt, offiziell hat sie aber ein Anwalt gemacht.

Im Hinblick auf die Steuererklärungen, um die es in der Anklage ging, sei kein Geld an den Angeklagten geflossen, sagt die Zeugin. Ansonsten hätte sie die besagten Steuererklärungen zwei Mal bezahlt. Das Gericht kann dem Angeklagten das Gegenteil nicht beweisen. So stellt es das Verfahren im Hinblick auf die beiden anderen Verurteilungen ein. Jürgen Müller