Von Heike Wendt
Bestürzte Gesichter kurz nach der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt acht bei den Gemeinderäten in Struppen. „Können wir noch mal abstimmen?“, fragt Andreas Falk (CDU). Von den 14 Räten hatten lediglich vier für eine Ausgabe gestimmt, um die die Gemeinde nicht herumkommt. So einen Ausgang des Votums hatten die Räte wohl nicht gewollt.
Streitpunkt sind die Kosten für eine Bauheizung. Darüber war es zu Missverständnissen gekommen. Um diese auszuräumen, hatte die Baufirma beizeiten einen Nachtrag bei der Gemeinde beantragt. Unterschiedliche Interpretationen gibt es zu der Frage, ob zum Einrichten und Betreiben der Baustellenheizung die laufenden Betriebsmittel, sprich das Heizöl, gehören. Für die Baufirma war klar, dass sie nur bis zur ersten Befüllung des Öltanks kalkulieren kann – und nicht einen fiktiven Verbrauch für die gesamte Bauzeit. Der ist logischerweise abhängig von Baufortschritt und Außentemperaturen. Die Nachfüllungen des Öltanks für den laufenden Betrieb hat das Unternehmen deshalb separat in Rechnung gestellt.
Thomas Vetter vom Büro Bauentwurf Pirna, verantwortlich für die örtliche Bauüberwachung in der Rohbauphase, sieht kein Versäumnis in der Ausschreibung. „Es gibt keine Ausschreibung, die hundertprozentig wasserdicht ist“, sagt der langjährige Planer. Zwar schreibt ein Regelwerk, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wesentliche Punkte vor. Es ist aber weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung. „Interpretationsspielraum ist immer gegeben“, sagt Vetter.
Sind unterschiedliche Ansichten zu klären, werden juristische Entscheidungen von ähnlichen Fällen herangezogen. „Das haben wir auch in diesem Fall getan.“ Nach langem Disput – die Gespräche begannen im November – entschied sich der Ingenieur dafür, der Gemeinde das Begleichen der zusätzlichen Rechnung nahezulegen.
Die Alternative ist eine Auseinandersetzung vor Gericht. Die Chancen, erfolgreich aus dem Verfahren herauszugehen, liegen nach Einschätzung von Thomas Vetter unter 50 Prozent. Einen Grund für einen Rechtsstreit sieht er nicht. Die Firma sei durchweg kooperativ. Auch ohne rechtlich abgesichert zu sein, stellt das Unternehmen weiterhin den laufenden Betrieb der Heizung sicher. Zudem entstehen der Gemeinde weder Mehrkosten noch wird etwas doppelt bezahlt.
Wie hoch die Rechnung letztendlich ausfällt, ist noch offen. Die Zahlen liegen erst vor, wenn die Heizung nicht mehr gebraucht wird und der genaue Verbrauch errechnet ist. Mehrere Tausend Euro werden für die Heizung zusammenkommen, die den Rohbau seit Wochen auf drei Etagen frostfrei halten muss.
Wie die Baufirma jetzt zu ihrem Geld kommt, das sie bereits vorgeschossen hat, muss in der Gemeinde geklärt werden.
Bürgermeister Rainer Schuhmann (CDU) will gegen die Entscheidung seines Rates Widerspruch einlegen. „Diese Pflicht habe ich, um Schaden von der Gemeinde abzuwehren“, sagt er. Klagt sich das Unternehmen sein Geld bei Gericht ein, können auf die Kommune zusätzliche Kosten für das Verfahren zukommen.