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Zebras gehören künftig zu jedem Kreisel

Die SZ beantwortet mit Verkehrsexperten der Polizei und der Stadtverwaltung Fragen der Leser zum Straßenverkehr.

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Von Ralph Schermann

Am Kreisverkehr Reichenbacher-/Reichert-/Wiesbadener Straße enthalten die beiden Abzweige der Reichenbacher sowie der Abzweig Wiesbadener Straße Zebrastreifen. Warum gibt es so einen nicht auch an der Reichertstraße?

Am Rauschwalder Kreisverkehr blieb die Reichertstraße ohne Fußgängerüberweg. Statt Zebrastreifen wie bei den anderen Einmündungen soll die kleine Mittelinsel für Fußgänger ausreichen. Mittlerweile müssen Kreisverkehre an allen Zufahrten aber einheitlich g
Am Rauschwalder Kreisverkehr blieb die Reichertstraße ohne Fußgängerüberweg. Statt Zebrastreifen wie bei den anderen Einmündungen soll die kleine Mittelinsel für Fußgänger ausreichen. Mittlerweile müssen Kreisverkehre an allen Zufahrten aber einheitlich g
Der Radler macht am Sechsstädteplatz nichts falsch, auch wenn das wegen den blauen Richtungspfeilen auf den ersten Blick so scheint.
Der Radler macht am Sechsstädteplatz nichts falsch, auch wenn das wegen den blauen Richtungspfeilen auf den ersten Blick so scheint.
Nimmt ein Parkscheinautomat wie hier am Wilhelmsplatz mal ein Geldstück nicht an, dann muss er noch lange nicht kaputt sein.
Nimmt ein Parkscheinautomat wie hier am Wilhelmsplatz mal ein Geldstück nicht an, dann muss er noch lange nicht kaputt sein.

Isolde Wartberg, Görlitz

Beim Bau dieses Kreisverkehrs gab es keine Zweifel an den drei genannten Querungen, für die Reichertstraße waren die Zählungen der Fußgänger für einen Zebrastreifen jedoch zu gering. Also wurde zwar die kleine Insel als Querungshilfe vorbereitet, aber auf den Fußgängerüberweg – wie der Zebrastreifen offiziell heißt – verzichtet. Klare Regeln gab es früher nicht, bestes Beispiel ist der bis heute ohne Zebrastreifen auskommende Brautwiesenplatz. Peter Frenes von der Görlitzer Straßenverkehrsbehörde bestätigt jedoch, dass mittlerweile andere Bauempfehlungen gelten. So sind heute bei Neubauvorhaben generell Zebrastreifen üblich. Das wird auch in Görlitz umgesetzt – siehe Kreisverkehr an der Salomonstraße. Ein Kreisel so, der andere so, das ist freilich für Kraftfahrer nicht gut. „Ziel sollte eine einheitliche Ausrüstung an allen Ausfahrten von Kreisverkehren sein, um für Kraftfahrer und Fußgänger gleiche Bedingungen zu sichern“, sagt Peter Frenes. Das bedeutet künftig, bestehende Kreisel nachzurüsten. Am Kreisverkehr in Rauschwalde wird das bereits ab kommendem Montag der Fall sein.

Tipp: Ob Zebrastreifen oder nicht: Rechnen Sie bei Ausfahrten aus Kreisverkehren immer mit Fußgängern – und deshalb auch mit einer möglichen Bremsung des Vorausfahrenden.

Bei einem Parkautomaten auf dem Wilhelmsplatz fielen meine Münzen immer wieder durch. Da legte ich meine Parkscheibe ins Auto – und bekam ein Knöllchen. Das ist Abzocke!

Ehrenfried P., Görlitz

Das dürfte das Ordnungsamt anders sehen. Denn die StVO schreibt vor, dass die Parkscheibe verwendet werden muss, wenn der Parkscheinautomat nicht funktionsfähig ist. Allerdings liegt die Betonung auf einem Defekt des Automaten. Das kann ein technischer Fehler, ein Stromausfall oder auch ein böswillig verstopfter Einwurfschlitz sein. Bei technischen Defekten zeigen manche Automaten im Display auch an, dass die Parkscheibe zu verwenden ist. „Fehlt so ein Hinweis, hält es die Rechtsprechung für zumutbar, es an einem benachbarten Automaten zu probieren“, sagt Peter Demme vom Görlitzer Polizeirevier. Auf dem Wilhelmsplatz wäre das machbar. Zudem prüft die Stadtverwaltung vor Aussprechen eines Verwarngeldes auch den betreffenden Automaten. Denn die speichern alle Arbeitsschritte. Wenn also, wie im Fall unseres Lesers, vor und nach dessen Parkversuch Dutzende andere Kraftfahrer keine Probleme mit dem Automaten hatten, gibt es wahrscheinlich nur eine mögliche Lösung: Sein Geldstück fiel durch, weil es abgegriffen oder sonstwie nicht mehr automatentauglich war. In solchen Fällen trägt der Nutzer die Verantwortung. Er muss einfach eine andere Münze nehmen.

Tipp: Für Parkautomaten sollte man stets verschiedene Münzen bei sich haben, und das passend. Denn die meisten wechseln nicht.

Aus der Kunnerwitzer Straße verlangt ein Schild am Sechsstädteplatz, nur nach rechts abzubiegen. Radfahrer fahren aber einfach geradeaus weiter!

Hans Marquardt, Görlitz

Das dürfen sie auch. Denn das blaue Schild mit dem weißen Pfeil gilt nur für die weitere Benutzung der Straße. Es gilt nicht, wenn man die Straße verlässt. Dabei ist es egal, ob das Verlassen der Straße in ein Grundstück erfolgt oder – wie am Sechsstädteplatz – auf einen für Radfahrer zugelassenen Gehweg. Noch klarer wird das bei der Straßenbahn, die auch trotz des Pfeils nicht rechts abbiegt, sondern geradeaus weiterfährt. Sie verlässt dort nämlich ebenfalls die Straße – in ein eigenes Gleisbett.

Tipp: Beim Verlassen der Straße gelten besondere Regeln. Jeder muss so fahren, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Radfahrer müssen sich auf der Kunnerwitzer Straße etwas in Fahrbahnmitte einordnen, ihre Absicht zum Verlassen der Fahrbahn deutlich machen und sich auch vom nachfolgenden Verkehr eindeutig überzeugen.

Die Straße An der Frauenkirche hat vor dem City-Center Poller. Muss da an die Einfahrt nicht ein Sackgassen-Schild?

Karl Pischner, Görlitz

Nein. Denn es handelt sich um eine entsprechend ausgeschilderte Fußgängerzone. Und die wenigen für diesen Bereich zulässigen Fahrzeuge (Versorgung, Reinigung, Taxis, Krankenwagen) wissen als Ortskundige, dass sie nach der Einfahrt wieder wenden und zurückfahren müssen.

Immer wieder bekomme ich Werbung für Radarwarner. Welche sind zulässig? Und wie sinnvoll sind CD-Scheiben hinter der Auto-Frontscheibe?

Hubert Keller, Görlitz,

Ute Liebig, Görlitz

Vor „Radarfallen“ warnen Rundfunk und soziale Medien – technische Radarwarner in Autos sind verboten. Die Werbung dafür auch, aber die kommt meist aus dem Ausland. „Wenn wir mit der sogenannten Laserpistole messen, wird angezeigt, ob ein technisches Gerät der Laserfrequenz in die Quere kommt, dann suchen wir im betreffenden Auto das Teil dafür“, erklärt Hauptkommissar Peter Demme. Es gibt vier Messvarianten, und nicht für jede sind die verbotenen Geräte ausgelegt: Radar, Laser, Lichtsensor, Induktionsschleife. „Radarwarner reagieren nur, wenn Wellen ausgesendet werden, sind dann aber zu orten“, sagt der Polizeibeamte und rät: „Einfach davon die Finger lassen. Sonst werden solche Geräte eingezogen, dazu kommen ein Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld.“ Auch CD-Scheiben sind unnütz. Eine Reflexion wäre Zufall. Und das Kennzeichen ist auf dem Blitzerfoto dennoch zu sehen.

Tipp: Da meist mit mindestens zehn km/h Toleranz „geblitzt“ wird und noch drei km/h bei der Strafbemessung abgezogen werden, hat keiner ein Bußgeld zu befürchten, der sich an die geltenden Temporegeln hält.