Landkreis Meißen. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät im Landkreis an den Standorten Riesa, Großenhain, Meißen und Wilsdruff auch zum Reiserecht. Die Beraterin Ricarda Husar beantwortete der SZ zur Ferienzeit die drängendsten Fragen rund um den Urlaub.
Frau Husar, womit können sich
Urlauber an Sie wenden?
Grundsätzlich zu allen verbraucherrechtlichen Themen in Verbindung mit Reisen, zum Beispiel wenn es Probleme bei einer Pauschalreise oder einer individuell gebuchten Reise gibt, bei Fragen zu Flug- und Fahrgastrechten und vielem mehr.
Was sind die häufigsten Probleme, mit denen Reisende zu Ihnen kommen?
Was ich häufiger hatte, waren mangelhafte Unterkünfte oder Flugverspätungen, auch untergeschobene, überteuerte Verträge auf Werbeverkaufsveranstaltungen. Quasi eine Kaffeefahrt innerhalb der Pauschalreise.
Kakerlaken im Bad und total verdreckte Bettwäsche - gibt es so etwas noch?
Das gibt es sicherlich noch. Aber man muss unterscheiden, ob das ein Mangel ist oder eine bloße Unannehmlichkeit. Grundsätzlich muss die Unterkunft ungezieferfrei sein. Aber: Landestypische Insekten sind nicht ohne Weiteres ein Mangel. Zum Beispiel sind in einem einfachen Hotel auf Gran Canaria zehn Kakerlaken laut dem Amtsgericht Bonn hinzunehmen. Dagegen gibt es ein Urteil vom Amtsgericht Hamburg, dass ein erheblicher Kakerlakenbefall auf Lanzarote eine Reisepreisminderung von 40 Prozent rechtfertigt. Dreckige Bettwäsche, ungereinigte Zimmer und ein unzumutbarer Ungezieferbefall sind ganz klar Reisemängel. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an, wie hoch dann eine Minderung des Reisepreises ausfallen kann. Da gibt es bestimmte Reisemängeltabellen, die zur Orientierung dienen.
Wie komme ich dann nach der Reise an einen Teil meines Geldes?
Ganz wichtig ist: Mängel immer dokumentieren – durch Fotos, Videos, oder Zeugen, deren Telefonnummer man vorher aufgeschrieben hat. Dann den Mangel vor Ort dem Reiseleiter unter Zeugen anzeigen oder aufschreiben und die Kenntnisnahme bestätigen lassen. Der Reiseveranstalter muss dann die Störung beseitigen oder eine mindestens gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten. Wenn dies nicht geschieht, kann der Verbraucher binnen eines Monats nach der vereinbarten Rückreise die Minderung des Reisepreises fordern – schriftlich und mit Einwurfeinschreiben. Eine weitere Möglichkeit ist, dem Reiseveranstalter beziehungsweise Reiseleiter in Verbindung mit der Mängelanzeige eine angemessene Frist für die Beseitigung zu setzen. Wenn binnen dieser Frist der Mangel nicht beseitigt wird, kann der Verbraucher sich selbstständig ein vergleichbares Quartier suchen und die Kosten nach dem Urlaub geltend machen.
Die nächste Reise ist heute nur noch ein paar Klicks entfernt. Oft erhält man nicht einmal mehr Reiseunterlagen. Kann dabei nicht viel schiefgehen?
Ganz wichtig ist, dass man einen gültigen Sicherungsschein vom Reiseveranstalter bekommt. Nur wenn man den hat, darf der Reiseveranstalter eine Anzahlung verlangen. Auch eine detaillierte Reisebeschreibung ist wichtig, um bei Problemen prüfen zu können, ob die zugesicherten Leistungen auch erbracht wurden. Die Reiseleistungen sollten klar aufgezeigt werden – je detaillierter, desto besser.
Woran sollte ein Reisender unbedingt denken, um keine bösen Überraschungen im Urlaubsland zu erleben?
Was ich immer raten würde: Vor der Reise unbedingt über die besonderen Moral- und Sittenregelungen im jeweiligen Urlaubsland informieren, auch über Regelungen zur Mitnahme von Medikamenten, dem Umgang mit Alkohol, Kauf von Andenken, eventuelle Fotografieverbote... Auf der Webseite des Auswärtigen Amts sind Sicherheitshinweise und allgemeine Reiseinfos zum jeweiligen Land aufgelistet.
Wenn der Urlaub sich dann dem Ende zuneigt: Was kann ich meinen Lieben problemlos als Souvenir mitbringen?
Man kann alles mitbringen, das nicht gegen die Zollbestimmungen verstößt. Vor dem Kauf des Andenkens sollte man sich also beim Zoll informieren. In Griechenland darf man zum Beispiel keine Steine von archäologischen Stätten mitnehmen, weil sonst Strafen drohen. Auch da gibt das Auswärtige Amt wichtige Hinweise.
Das Gespräch führte Dominique Bielmeier. Die Verbraucherzentrale informiert heute in der Meißner Gerbergasse 6 zum Reiserecht. Anmeldung: 03521 4766770.