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Zeuge redet sich um Kopf und Kragen

Dass sich Zeugen nach mehr als zwei Jahren schlecht erinnern können, ist normal. Hier aber wird von einem dreist gelogen.

Von Jürgen Müller
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Zeugen sind vor Gericht bei ihren Aussagen zur Wahrheit verpflichtet, ansonsten drohen Strafen. Im Falle eines Meineids von mindestens einem Jahr Haft.
Zeugen sind vor Gericht bei ihren Aussagen zur Wahrheit verpflichtet, ansonsten drohen Strafen. Im Falle eines Meineids von mindestens einem Jahr Haft. © dpa-Zentralbild

Normalerweise ist es keine große Sache, die da am Amtsgericht Meißen verhandelt wird. Diebstahl eines Handys und Fahren ohne Fahrerlaubnis wird einem jungen Mann vorgeworfen. In der Regel gibt es dafür eine Geldstrafe. Hier allerdings droht eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Aber nicht für den Angeklagten, sondern für einen Zeugen. Der redet sich nämlich um Kopf und Kragen.

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