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Zickenkrieg vor 375 Jahren

Der 13. Jahrgang des Heftes „Schiebocker Landstreicher“ ist soeben erschienen. Er bietet Stoff zum Erinnern, Nachdenken und Schmunzeln.

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Mittelalterliche Gerichtsbarkeit, dargestellt in einem Linolschnitt von Matthias Trauzettel. Dieses Bild – hier ein Ausschnitt – illustriert die „Streiflichter aus der Heimatgeschichte“ im aktuellen Heft „Schiebocker Landstreicher“.
Mittelalterliche Gerichtsbarkeit, dargestellt in einem Linolschnitt von Matthias Trauzettel. Dieses Bild – hier ein Ausschnitt – illustriert die „Streiflichter aus der Heimatgeschichte“ im aktuellen Heft „Schiebocker Landstreicher“. © Repro: SZ

Bischofswerda. Die mittelalterliche Rechtspflege war hart, nicht selten sogar unmenschlich. Daran erinnern noch die Folterkammern und Folterwerkzeuge. Manchmal gab es aber auch einen humoristischen Beigeschmack, wie es zum Beispiel eine Strafe zeigte, die für zänkische Weiber ausgesetzt war. Mit diesen Worten beginnt der Burkauer Mathias Hüsni, Autor und Herausgeber des jährlich erscheinenden Heftes „Schiebocker Landstreicher“, seine „Streiflichter aus der Heimatgeschichte“. Er beschreibt die steinernen Flaschen, die geschwätzige Frauen tragen mussten. Das Tragen der Klappersteine diente als Ehrenstrafe für Frauen, die gern andere verleumdeten. In Bischofswerda wurden am 27. Dezember 1648 gleich mehrere solcher Flaschen vor das Rathaus gehängt – es gab offenbar großen Bedarf. Darauf stand: „Wenn sich Mägde und Weiber schlagen, müssen sie diese Flasche tragen!“

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