Bischofswerda. Die mittelalterliche Rechtspflege war hart, nicht selten sogar unmenschlich. Daran erinnern noch die Folterkammern und Folterwerkzeuge. Manchmal gab es aber auch einen humoristischen Beigeschmack, wie es zum Beispiel eine Strafe zeigte, die für zänkische Weiber ausgesetzt war. Mit diesen Worten beginnt der Burkauer Mathias Hüsni, Autor und Herausgeber des jährlich erscheinenden Heftes „Schiebocker Landstreicher“, seine „Streiflichter aus der Heimatgeschichte“. Er beschreibt die steinernen Flaschen, die geschwätzige Frauen tragen mussten. Das Tragen der Klappersteine diente als Ehrenstrafe für Frauen, die gern andere verleumdeten. In Bischofswerda wurden am 27. Dezember 1648 gleich mehrere solcher Flaschen vor das Rathaus gehängt – es gab offenbar großen Bedarf. Darauf stand: „Wenn sich Mägde und Weiber schlagen, müssen sie diese Flasche tragen!“
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