Was jetzt auf den Ringraser zukommt

Wenn es Nacht wird in Zittau, wird der Ring immer wieder zur illegalen Rennstrecke. So zuletzt am vergangenen Sonnabend, als sich gegen 20 Uhr zwei Audi-Fahrer dort ein Rennen lieferten. Einen der beiden, einen 26-jährigen Deutschen in seinem 22 Jahre alten Audi A8, konnte die Polizei stoppen. Und für den ist erst mal Schluss mit Bleifuß.
Das leistungsstarke Luxusauto des Rasers bleibt vorerst beschlagnahmt. Ob er es überhaupt wiederbekommt, ist fraglich. "Das entscheidet im Rahmen der Ermittlungen die Staatsanwaltschaft, welche auch die Beschlagnahme des Pkw anordnete. Eine Einziehung des Pkw als Tatmittel ist möglich", informiert Pressesprecherin Anja Leuschner von der Polizeidirektion Görlitz auf SZ-Anfrage. Auch der andere Fahrer, laut Polizei ein "polizeibekannter 32-jähriger Deutscher", wurde mittlerweile ermittelt.
Raser ist bereits polizeibekannt
Dabei konnte die Polizeistreife nicht einmal das genaue Tempo der beiden Raser bei ihrem Rennen ermitteln. "Die beiden Pkw waren wesentlich schneller als die erlaubten 50 Stundenkilometer unterwegs", so die Polizeisprecherin. Diese Angabe beruhe auf den Feststellungen der Beamten. Die Vorgeschichte des erwischten Audi-Fahrers jedenfalls ist ein belastendes Indiz. "Der gestoppte Fahrer ist bereits polizeibekannt, unter anderem auch wegen Verkehrsdelikten", heißt es von der Polizei. Und: "Der Führerschein, der bereits am Tattag in Verwahrung genommen wurde, wird für einen längeren Zeitraum entzogen."
Strafbar ist ein solches Kräftemessen im öffentlichen Straßenverkehr als "Verbotenes Kraftfahrzeugrennen" nach Paragraph 315d des Strafgesetzbuches. Der Strafrahmen dieser Straftat bewegt sich von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft, in besonders schweren Fällen bis zu fünf beziehungsweise zehn Jahren Haft.