Zoff um Fotos auf dem Radweg

Meißen/Coswig. Autofahrer und Radfahrer sind natürliche Feinde. Dieser Eindruck drängt sich nicht nur bei dieser Gerichtsverhandlung auf. Die Fehde zwischen einem Radler und einem Autofahrer landete nun vor dem Strafrichter am Meißner Amtsgericht.
Dem Angeklagten, einem 52-jährigen Handwerksmeister aus Thüringen, wird von der Staatsanwaltschaft Nötigung vorgeworfen. Er soll mit seinem Skoda auf dem Radweg vom Bilzbad in Coswig in Richtung Radebeul gefahren sein. Als ihm ein Radfahrer entgegenkam, gerieten beide in Streit.
Der Radfahrer soll sein Gefährt vor das Auto gelegt und dann Fotos von dem Auto, dessen Fahrer und Beifahrer gemacht haben. Der Angeklagte habe gefordert, die Fotos sofort zu löschen. Dabei soll er den Radfahrer auch am Arm gegriffen haben. Der konnte sich jedoch losreißen und wegfahren.
Der Angeklagte, der Angler ist, gibt zu, auf dem Radweg gefahren zu sein. Er und sein Sohn seien auf der Suche nach einer Stelle zum Angeln gewesen. Als er den Angelschein kaufte, habe man ihm gesagt, dass er als Angler mit dem Auto auf dem Radweg fahren dürfe, um ans Ufer zu gelangen, behauptet er. Dann habe ein Fahrrad auf dem Weg gelegen, so dass er habe anhalten müssen.
Weil er geglaubt habe, der Radler sei gestürzt und helfen wollte, sei er ausgestiegen. Plötzlich habe sich der Radfahrer erhoben, den Sohn beschimpft und Fotos gemacht. "Wir wollten nicht fotografiert werden. Natürlich habe ich ihn nicht angefasst", sagt er.
Der Zeuge schildert die Situation anders. Der Sohn des Angeklagten habe sich vor das Nummernschild des Autos gestellt. "So wie der ausstieg, sah das nicht friedlich aus", sagt der 53-jährige Coswiger. Dann sei der Angeklagte mit der Forderung "Gib das Telefon her", gekommen und habe ihn am Handgelenk angefasst. Es sei noch ein Kastenwagen angekommen, dessen Fahrer ausgestiegen. "Es haben drei Mann mit mir diskutiert. Die Situation war für mich bedrohlich", sagt er. Als andere Radler kamen, habe er um Hilfe gerufen. So konnte er schließlich doch noch wegfahren.
Im Gegensatz zu dem Vorfall, der schon dreieinhalb Jahre zurückliegt, sind alle Beteiligten diesmal sehr friedlich. "Das hätte man in Ruhe klären können, ohne ein Gericht zu bemühen", sagt Richter Michael Falk. Zu klären sei nicht, ob der Angeklagte den Zeugen nun angefasst habe oder nicht. Und wenn doch, dann sei unklar, ob dieses Anfassen den Grad einer Nötigung erreiche. Er stellt das Verfahren deshalb wegen geringer Schuld ein.
Viel spannender ist die Frage, ob der Zeuge fotografieren durfte oder nicht. Dem Recht am eigenen Bild stehe die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gegenüber. Welches Interesse überwiege, dazu gäbe es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. In der Regel überwiege aber die Schaffung von Beweisen, so der Richter.
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