Mit Spannung war sie erwartet worden, die dritte Sitzung des neuen Sebnitzer Stadtrats, standen doch mindestens zwei diskussionswürdige Entscheidungen an: zum einen die Frage, ob es weiterhin einen dritten Stellvertreter für den Oberbürgermeister geben soll, zum anderen, wie das Recht auf Akteneinsicht für die Stadträte konkret gehandhabt wird. Beides sollte mit Änderungen der Hauptsatzung geregelt werden.
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