Zuschüsse bleiben bei Vereinen

Waldheim. Für die Aufführung ihrer Weihnachtsgeschichte haben die Tanzperlen des Zschopautals aus Waldheim auch in diesem Jahr einen Zuschuss bei der Stadt beantragt. Für öffentliche Veranstaltungen, die von Vereinen organisiert werden, gibt die Stadt bis zu 300 Euro dazu.
Doch was passiert, wenn die geplanten Veranstaltungen aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden müssen? Müssen die Vereine dann das Geld zurückzahlen? Eine Frage, die sich auch Carolin Kirchner, Tanzleiterin und stellvertretende Vorsitzende bei den Tanzperlen, stellt. „Das Geld von der Stadt haben wir meist mit für die Herstellung der Kostüme eingesetzt“, sagt sie. Zwar sei die Weihnachtsgeschichte noch nicht abgesagt, doch dies könne durchaus noch passieren.
Eine Rückzahlung des Geldes wird auf den Verein aber wohl nicht zukommen. Die Fraktion Die Linke/SPD hat im Ältestenrat den Antrag gestellt, dass die diesjährigen Sonderzahlungen der Stadt bei den Vereinen bleiben sollen.
„Der Vorschlag muss noch im Kultur- und Sozialausschuss sowie im Verwaltungsausschuss beraten werden. Ich denke jedoch, dass diese Gremien dem Vorschlag der Fraktion folgen werden“, sagte Bürgermeister Steffen Ernst (FDP). Dies sei einerseits im Sinne der Vereine. Andererseits sei der Aufwand, das bereits ausgezahlte Geld zurückzufordern, sehr hoch. „Andere Aufgaben bei der Bewältigung der Corona-Krise sind da wichtiger“, so Steffen Ernst.
Finanzielle Unterstützung für Vereine erhöht
Carolin Kirchner würde es gut finden, wenn ihr Verein das Geld nicht zurückzahlen müsste. „Wir haben in diesem Jahr viel eingebüßt, weil geplante Auftritte nicht stattfinden konnten. Das Geld würde uns deshalb sehr helfen“, so Kirchner.
Der Sockelbetrag für die Unterstützung der Vereine in Waldheim ist mit dem Haushalt 2020/2021 von reichlich 8.000 auf 10.000 Euro erhöht worden (sächsische.de berichtete). Laut Vereinsförderrichtlinie der Stadt erfolgt die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit mit 3 Euro pro Mitglied unter 18 Jahren und 1,50 Euro pro Mitglied über 18 Jahren. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Garten- und Fördervereine.
Für öffentliche Veranstaltungen, die von Vereinen organisiert werden, ist außerdem ein Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro möglich. Unterstützt werden zudem Projekte, die zur Förderung über den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen vorgesehen sind, Vereinsjubiläen, einmalige Projekte mit breiter Außenwirkung sowie interne Investitionen.
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