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Podcast: Was Sie zum Thema Unterhalt wissen müssen

Wie viel steht wem zu oder nicht? Und wie lange? Fachanwalt Frank Simon beantwortet die Fragen unserer Leser.

Von Fabian Deicke
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Frank Simon im Podcast-Studio von Sächsische.de: Der Fachanwalt für Familienrecht beantwortet Fragen der SZ-Leser.
Frank Simon im Podcast-Studio von Sächsische.de: Der Fachanwalt für Familienrecht beantwortet Fragen der SZ-Leser. © SZ

Zugegeben, das Thema Unterhalt ist ein wenig sperrig. Noch dazu müssen sich Betroffene oft in Situationen damit beschäftigen, in denen sie mit Kopf und Herz wahrscheinlich ganz woanders sind. Doch dabei kann sich ein Blick in Zahlenwerk und Rechtsprechung lohnen – und das für alle Beteiligten.

Für die einfachen Fälle genügt es oft schon, sich die Düsseldorfer Tabelle anzusehen. Diese gilt bundesweit als Richtlinie. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sie 2018 angepasst, das Dresdner OLG und damit das Land Sachsen folgen der Änderung. Seit Beginn des Jahres 2019 gelten ein paar neue Regeln und Werte. Die Tabelle steht auf der Website des OLG Dresden zum Download bereit.

Doch nicht immer sind die Dinge so leicht, wie die bloßen Zahlen es erscheinen lassen. Zwischen dem, was einem zusteht und was nicht, gibt es vieles zu beachten. Frank Simon kennt sich damit aus. Der Dresdner Fachanwalt für Familienrecht hat sich im Gespräch mit SZ-Redakteur Fabian Deicke den Fragen unserer Leser gestellt, die sie sich über Facebook, Instagram und Twitter gemeldet hatten.

Das Interview jetzt als Podcast hören.

Unser Experte: Frank Simon ist renommierter Fachanwalt für Familienrecht. Der 1965 in Bielefeld geborene Jurist arbeitet seit 1996 bei der Kanzlei BKSP in Dresden. Seit Mitte der 90er Jahre schreibt er auch regelmäßig Ratgeber-Artikel zu den Themen Unterhalt und Erbrecht für die Sächsische Zeitung. 

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Der Podcast wurde während eines Telefonforums der Sächsischen Zeitung aufgezeichnet. In diesem Rahmen konnten Leser ihre Fragen direkt einem Experten stellen. Eine Zusammenfassung lesen Sie in diesem Artikel: Muss ich für ein 30-jähriges Kind noch zahlen? (SZ PLUS)