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Sind die Ausbau-Pläne für Turow rechtens?

Ein vom Freistaat Sachsen beauftragtes Gutachten in Polen gibt nun Aufschluss über die Rechtslage bei den Nachbarn. Und die ist eindeutig.

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Blick auf das Kraftwerk und den Tagebau Turow.
Blick auf das Kraftwerk und den Tagebau Turow. © Archiv/Matthias Weber

Hätte die Erweiterung des Tagesbaus Turow genehmigt werden dürfen? Ein von der Sächsischen Staatsregierung beauftragtes Rechtsgutachten zur polnischen Rechtslage gibt nun Antwort darauf.

Demnach war das grenzüberschreitende Verfahren über den gesamten Verlauf hinweg fehlerhaft. Das gilt auch für die Entscheidung zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, zumindest was die öffentlichen Informationen dazu angeht.

Das Gutachten bestätigt die Auffassung der Stadt Zittau, dass die Genehmigung nicht korrekt erfolgt ist. "Nach der ersten Lektüre scheint das sogar vorsätzlich passiert zu sein", so OB Thomas (Zenker). Es gebe nun auch Hinweise darauf, dass dies von verschiedenen polnischen Instanzen bewusst gewesen sei. "Und deshalb versucht wurde, Mängel zu beheben." Für den weiteren und sicheren Betrieb des Tagebaus ist laut OB damit eine erneute rechtskonforme und fachlich nachvollziehbare Prüfung der Umweltverträglichkeit unerlässlich. Diese Forderung müsse nun auch der Freistaat Sachsen endlich unterstützen, so Thomas Zenker.

Zwar bleibt der OB bei seiner Auffassung, dass die Stadt ihren polnischen Nachbarn nicht vorzuschreiben habe, wie und wovon diese lebten. Andererseits sind er und der Rat dafür verantwortlich, jeglichen Schaden von Zittau und seinen Einwohnern abzuwenden. Es sei nun im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für die Region dringend erforderlich, auch in diesem schwierigen Thema transparent und fair zusammen zu arbeiten, meint Thomas Zenker.

"Wir haben wunderbare gemeinsame Projekte, Partnerschaften und Traditionen", sagt er. Da müsse es auch gelingen, bei solchen grundlegenden Themen offen und klar miteinander umzugehen. "Gerade wir Zittauer haben Verständnis für die Existenzsorgen von Menschen in strukturellen Veränderungen", meint der OB. Doch ein Ende der Braunkohle sei in Sicht und deshalb werde es Zeit, sich um das Danach Gedanken zu machen. "Am besten geht das gemeinsam."

Der erste Teil des Gutachtens legt die allgemeinen Anforderungen des polnischen Bergbau-, Raumplanungs- und Umweltrechts dar. Der zweite Teil nimmt eine rechtliche Einordnung des Verfahrens um den Braunkohletagebau Turów vor. (SZ)