Bautzen/Berlin. Der Fall um die bekannte Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm und ihren Farbeinsatz gegen rechte Hassparolen in Bautzen sorgt weiter für Wirbel. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt. Die 70-Jährige Berlinerin hatte den Beamten wegen Beleidigung angezeigt, nachdem er und ein Kollege sie bei ihrem bunten Treiben gestoppt hatten.
Die selbst ernannte „Polit-Putze“ war Anfang November nach Bautzen gekommen und hatte im Fußgängertunnel am Kornmarkt und in der Hauensteingasse mit roter Farbe rechtsextreme Hassbotschaften übertüncht. Alarmierte Beamte hatten für das Vorgehen der Politikaktivistin allerdings wenig Verständnis und leiteten kurzerhand ein Verfahren wegen Sachbeschädigung ein. Nach Aussage von Irmela Mensah-Schramm habe einer der Beamten sie als „kriminell“ bezeichnet. Aus ihrer Sicht hätten vielmehr die Polizisten dafür Sorge tragen müssen, dass die volksverhetzenden Parolen entfernt werden. Nach dem Vorfall hatte Irmela Mensah-Schramm die Anzeige wegen Beleidigung erstattet und eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
70-Jährige will Beschwerde einlegen
Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass der Polizist lediglich angemerkt habe, dass es sich um eine Sachbeschädigung handele und dieses Verhalten kriminell sei. Irmela Mensah-Schramm bleibt allerdings dabei, dass sie allgemein als „kriminell“ bezeichnet worden sei. In dem Brief von der Staatsanwaltschaft ist zudem, bezogen auf die rechten Hassbotschaften, die Rede von „ihr missfallenden Parolen“. Doch auch hier hält Irmela Mensah-Schramm dagegen: „Es handelt sich nicht um mir missfallende Parolen. Das Graffito ’Nationaler Sozialismus‘ ist wegen seines Inhaltes strafbar gewesen.“ Die 70-Jährige kündigte an, deshalb gegen die jetzt getroffene Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Noch unklar ist, wie es mit den gegen sie eingeleiteten Ermittlungen weitergeht. Die Polizei hatte nach dem Vorfall darauf verwiesen, dass der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. „Zu deren Verfolgung ist die Polizei von Gesetz wegen verpflichtet“, sagte Sprecher Thomas Knaup. (SZ/sko)