Dresden
Merken

Dresden bittet Wähler, eigenen Stift mitzubringen

Die 3-G-Regel wird am Wahlsonntag zwar ausgesetzt. Trotzdem gelten eine Reihe von Corona-Regeln im Wahllokal.

 2 Min.
Teilen
Folgen
In den Wahllokalen gelten Corona-Regeln. Dazu zählt die Maskenpflicht.
In den Wahllokalen gelten Corona-Regeln. Dazu zählt die Maskenpflicht. © Michael Kappeler/dpa (Archiv)

Dresden. Zwischen 8 und 18 Uhr haben die Dresdner am Sonntag die Möglichkeit, ihre Stimmen zur Bundestagswahl im Wahllokal abzugeben. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Wahlraum die Maskenpflicht gilt. Das gilt für alle, also auch Geimpfte, Genesene und Getestete. "Die Maske muss selbst mitgebracht und bereits vor Betreten des Wahlgebäudes aufgesetzt werden. Erst nach Verlassen des Gebäudes darf der Mund-Nasen-Schutz wieder abgenommen werden", so die Stadt. Wer von der Maskenpflicht befreit ist, müsse dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Darüber hinaus gilt im Wahlraum ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen. Zur Erleichterung werden Bodenmarkierungen angebracht. Für jedes Wahllokal sei festgelegt worden, wie viele Menschen sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen. "Bei hohem Andrang regeln die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer den Zugang zum Wahlraum, wodurch es zu längeren Wartezeiten vor den Wahlräumen kommen kann." Die Wahlräume würden ausreichend gelüftet. Außerdem stehe Desinfektionsmittel an den Eingängen zur Verfügung. Darüber hinaus sind alle Wähler angehalten, einen eigenen Stift mitzubringen.

Die 3-G-Regel wird im Wahllokal am Sonntag außer Kraft gesetzt. Das heißt, man muss weder geimpft, genesen noch getestet sein, um seine Stimme abgeben zu können.

"Alle Wahlberechtigten werden gebeten, sich an die geltenden Vorschriften nach der Sächsischen Corona-Schutzverordnung zu halten, um einen zügigen Ablauf der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung sicherzustellen zu können." (SZ/sr)