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Alles, was Sie rund ums Wählen wissen müssen

Am Sonntag wird der neue Bundestag gewählt. Sächsische.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Ablauf der Wahl.

Von Tim Ruben Weimer & Martin Skurt
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Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl. © Kumulus e. V.

Es ist bereits der 20. deutsche Bundestag, der am am kommenden Sonntag gewählt wird. Im Groben läuft die Wahl ab wie üblich - doch aufgrund von Corona gibt es einige kleine Änderungen. Insbesondere Neuwählern geben wir hier den Überblick über alles Wissenswerte zur Wahl.

Worum geht es bei der Bundestagswahl?

Bei der Bundestagswahl wird entschieden, aus welchen Parteien und Abgeordneten sich der Bundestag für die nächsten vier Jahre einer Legislaturperiode zusammensetzt. Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Dort werden Gesetze beraten und verabschiedet, die Regierung muss ihre Arbeit vor dem Bundestag rechtfertigen und es ist auch der Bundestag, der die Kanzlerin oder den Kanzler wählt. Somit haben Wählerinnen und Wähler indirekt Einfluss darauf, wer das Land regiert.

Wann und wo kann ich wählen?

Die Wählenden geben ihre Stimme am Sonntag, dem 26. September zwischen 8 und 18 Uhr in einem Wahllokal ab. Wo genau, steht in der Wahlbenachrichtigung. Bis Freitag um 18 Uhr kann noch regulär die Briefwahl beantragt werden, die Unterlagen müssen dann aber persönlich abgeholt werden. Wer sich am Wahltag plötzlich krank fühlt, kann auch dann noch kurzfristig bis 15 Uhr die Briefwahl beantragen. Das galt im Übrigen auch schon vor Corona laut Bundeswahlordnung. Der Wahlbrief muss jedoch rechtzeitig bis 18 Uhr im Wahlamt eintreffen – sonst zählt die Stimme nicht. Damit am Wahlsonntag ein reibungsloser Ablauf ermöglicht wird, sollten sich Betroffene mit ihrer zuständigen Gemeinde abstimmen.

Gilt in Wahllokalen die 3G-Regel?

Nein, Wählerinnen und Wähler müssen weder geimpft, genesen oder getestet sein. Allerdings sind sie verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Im Wahlraum gilt zudem ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Wie läuft die Wahl ab?

Vor Ort zeigen Wählende ihren Wahlberechtigungsschein oder ihren Personalausweis vor. Dann geht es in eine freie Wahlkabine. Sie haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen die Wählerinnen und Wähler, wer ihren Wahlkreis im Bundestag vertritt. Nur die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht in den Bundestag ein.

Mit der Zweitstimme dagegen wählen die Wahlberechtigten eine Partei. Das bundesweite Verhältnis der gewählten Parteien wird auf die Sitzverteilung im Bundestag angewandt. Welche Kandidatinnen und Kandidaten für die Partei in den Bundestag einziehen, bestimmt die vor der Wahl festgelegte Landesliste der Partei. Die sächsischen Landeslisten sind hier einsehbar.

Muss ich wegen Corona einen eigenen Stift mitbringen?

Normalerweise müssen Wahlkabinen mit Stiften ausgestattet sein. Auch zur diesjährigen Bundestagswahl werden in den Wahllokalen Stifte bereitgestellt, die Wahlhelfende regelmäßig desinfizieren. Wer trotzdem Bedenken hat, kann einen eigenen Kugelschreiber, Bleistift, Füller oder Filzstift mitbringen.

Was passiert, wenn ich mich „verwähle“?

Wer versehentlich das Kreuz an der falschen Stelle setzt, bekommt einen neuen Wahlzettel. Allerdings nur, wenn der alte im Beisein eines Wahlvorstands vernichtet wurde.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Nicht gezählt werden leere, zerrissene oder stark beschädigte Wahlzettel sowie solche, auf denen mehr als ein Kreuz pro Spalte gesetzt wurde. Ungültig sind auch Zettel, auf denen Kommentare oder gar der eigene Name stehen. Die Stimmabgabe ist ebenso ungültig, wenn beide Stimmen zwar ordnungsgemäß abgegeben, allerdings noch zusätzliche Anmerkungen oder Anstreichungen vorgenommen werden. Nur die Erst- oder nur die Zweitstimme zu vergeben, ist hingegen möglich.

Welche Zeichen sind auf dem Stimmzettel erlaubt?

Wählende müssen nicht zwangsläufig ein Kreuz für ihre Erst- oder Zweitstimme setzen. Prinzipiell können sie auch einen Punkt, Haken oder eine andere Kennzeichnung wählen. Das Zeichen können sie auch außerhalb des vorgesehenen Kreises auf dem Stimmzettel platzieren. Wichtig ist dabei nur, dass die Wahl eindeutig ist.

Wie viele Sitze im Bundestag gibt es?

Von 598 regulären Sitzen im Bundestag werden bereits die Hälfte mit den Direktkandidaten der Wahlkreise besetzt. Deutschlandweit gibt es 299, davon liegen 16 in Sachsen. Die restlichen Plätze im Parlament werden durch die Zweitstimme bestimmt. Kommt eine Partei auf 18 Prozent der Stimmen, erhält sie auch 18 Prozent der Sitze im Bundestag.

Meist sitzen mehr als 600 Abgeordnete im Bundestag. Im aktuellen Bundestag sitzen 709. Grund sind die Überhangmandate. Die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht. Um einer weiteren Vergrößerung des Bundestags vorzubeugen, wurde das Wahlrecht 2020 angepasst.

Wer darf wählen?

Wählen darf nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das sind alle Personen ab 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens drei Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ob das Wahlalter künftig auf 16 abgesenkt werden soll, wird diskutiert. Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen. In Sachsen sind rund 3,2 Millionen der 4,1 Millionen Einwohner wahlberechtigt. Damit machen die Sachsen etwa 5 Prozent aller Wahlberechtigten zur Bundestagswahl aus.

Wen kann ich wählen?

Zur Wahl zugelassen sind die Parteien, die im Bundestag oder in einem Landesparlament mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Alle anderen Parteien mussten mindestens 500 Unterschriften sammeln, um in Sachsen zugelassen zu werden.

In Sachsen stehen 22 Parteien zur Wahl. Neben den sechs Bundestagsparteien (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, Linke, AfD) treten auch kleinere Parteien wie die Tierschutzpartei, die "Partei", die Freien Wähler oder die Piraten an. Noch kleinere Parteien sind etwa die Partei der Humanisten, Volt Deutschland oder die basisdemokratische Partei. Da ihre Chance, mehr als fünf Prozent der Stimmen zu erhalten und damit in den Bundestag einzuziehen, gering ist, entscheiden sich die meisten Wähler für eine der großen Parteien.

Darf ich Fotos in der Wahlkabine machen?

Nein, denn die Wahl muss geheim sein. Wer für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat, der oder die darf zurückgewiesen werden, heißt es in der Bundeswahlordnung. Der Wahlzettel wird vernichtet, der Wählende muss die Wahl wiederholen. Wer nachträglich ein Foto aus der Kabine veröffentlicht, dem droht ein strafrechtlichs Verfahren. Mögliche Strafen: bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.

Wann gibt es erste Ergebnisse?

Um 18 Uhr schließen die Wahllokale, danach zählen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer alle eingeworfenen Stimmen und die eingegangenen Briefwahlscheine aus. Bereits kurz danach gibt es erste Prognosen, basierend auf anonymen Befragungen der Wählenden. Das sind jedoch keine Ergebnisse der Stimmenauszählung. Diese folgen kurz danach mit den ersten Hochrechnungen, die schon ausgezählte Stimmen berücksichtigen.

Da es in diesem Jahr deutlich mehr Briefwähler gibt, verzögert sich die Verkündigung der vorläufigen Ergebnisse sehr wahrscheinlich, sagt eine Sprecherin des Bundeswahlleiters. In Sachsen wurde das vorläufige Ergebnis bei der vergangenen Bundestagswahl Montagnacht um 1.31 Uhr veröffentlicht, sagt ein Sprecher des sächsischen Landeswahlleiters. Das bundesweite Ergebnis veröffentlichte der Bundeswahlleiter um 5.25 Uhr.

Wie geht es weiter nach der Wahl?

Eine Bundestagskoalition muss im Regelfall mindestens 50 Prozent der Stimmen erhalten. Mögliche Koalitionen wären eine Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP), ein Mitte-Links-Bündnis aus SPD, Grüne und Linke, eine Jamaika-Koalition (Union, Grüne, FDP), eine Deutschland-Koalition (Union, SPD, FDP), eine Kenia-Koalition wie in Sachsen (Union, SPD, Grüne) oder erneut eine Große Koalition (Union, SPD). Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen alle Parteien aus.

Konnten sich die Parteien auf eine Koalition einigen, werden Koalitionsverhandlungen geführt, die in einen Koalitionsvertrag münden. Die Verhandlungen können sich durchaus über mehrere Monate ziehen. Den Vertrag muss jede beteiligte Partei auch intern debattieren lassen. Anschließend wird im Bundestag der Kanzler oder die Kanzlerin gewählt, die ihrerseits die Mitglieder des neuen Kabinetts vorschlägt.