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Rechte Plakate: Zwickau geht gegen Beschluss vor

Laut Gericht dürfen die Wahlplakate der rechtsextremen Partei "III. Weg" in Zwickau hängen bleiben. Die Stadt hat Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht.

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Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter aufhängen
Die rechtsextreme Splitterpartei "III. Weg" darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau weiter aufhängen © Screenshot: Sächsische.de

Zwickau. Die Stadt Zwickau hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss zu den Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" an das Oberverwaltungsgericht in Bautzen übermittelt. Das teilte ein Sprecher der Stadt am Donnerstagvormittag mit. Mit der Beschwerde will sich die Kommune gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz wehren. Dieses hatte entschieden, dass die Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" in Zwickau trotz eines Verbots der Stadt hängen bleiben dürfen, jedoch nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen.

Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts konnte den Eingang des Schreibens zunächst nicht bestätigen. Er sagte jedoch, dass auch der "III. Weg" Beschwerde gegen die Chemnitzer Gerichtsentscheidung und die damit verbundene Auflage des 100-Meter-Abstands eingereicht habe. Wann es eine Entscheidung aus Bautzen gibt, ist unklar. Da beide Seiten angehört würden, könne es aber einige Tage dauern, so der Sprecher.

"Undemokratisch und unverantwortlich"

Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung für die 100-Meter-Regelung damit begründet, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate des "III. Wegs" und deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".

Die Stadt sieht das anders: Inhaltlich mache es keinen Unterschied, ob die Plakate 100 Meter entfernt hingen, sagte die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (parteilos). "Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!"

Kritik kommt auch vom Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz. "Das Urteil macht mich ein Stück weit sprachlos", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Das verstehe ich nicht unter wehrhafter Demokratie."

Er verwies auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), die noch nicht so weit zurückliege. "Die einen sind Täter, die anderen sind geistige Brandstifter. In diese zweite Kategorie ordne ich das Plakat ein." Die Staatsanwaltschaft müsse das Urteil deshalb anfechten.

Bereits am vergangenen Mittwoch hatte Zwickau verfügt, dass die Partei ihre Plakate binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle. (dpa)