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Landeslisten von 22 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen

Der Landeswahlausschuss in Sachsen hat 22 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Vier Parteien erfüllen die nötigen Anforderungen nicht.

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In Sachsen wurden die Landeslisten von 22 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen.
In Sachsen wurden die Landeslisten von 22 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. © Sven Hoppe/dpa

Kamenz. Der sächsische Landeswahlausschuss hat die Landeslisten von 22 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Vier Parteien fielen durch, weil sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten, wie der Landeswahlleiter am Freitag mitteilte. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Zweitstimme der Landesliste einer Partei geben. Mit der Erststimme wird der jeweilige Direktkandidat eines Wahlkreises in den Bundestag gewählt.

Unter den zugelassenen Landeslisten finden sich alle großen Parteien von CDU, SPD, Grünen über die FDP bis zur AfD und den Linken. Auch die Landeslisten vieler Kleinstparteien aus dem gesamten politischen Spektrum wurden zugelassen.

Die vier durchgefallenen Listen gehören der Organisation Deutsche Friedensunion (DFU), der Losfraktion (LOS), der Partei Liberal-Konservative Reformer (LKR) sowie der Sozialistischen Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP).

Bei den ersten beiden habe schon der Bundeswahlausschuss festgestellt, dass es sich nicht um wahlvorschlagsberechtigte Parteien handelt, hieß es. Die beiden anderen scheiterten an fehlenden Unterstützerunterschriften. Alle können gegen die Ablehnung Beschwerde einlegen. (dpa)