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Bis wann kann ich noch per Brief wählen?

Bei der Bundestagswahl 2021 werden wohl so viele per Brief abstimmen wie noch nie. Aber bis wann ist das möglich? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Bei der Bundestagswahl zeichnet sich ein Rekord bei den Briefwählern ab.
Bei der Bundestagswahl zeichnet sich ein Rekord bei den Briefwählern ab. © dpa

Berlin. Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler bei knapp 29 Prozent. Wegen der Corona-Pandemie zeichnet sich bei dieser Wahl ein Rekord an Briefwählern ab - auch in Sachsen. So waren bis Montag allein bei der Stadt Dresden 157.000 Briefwahlunterlagen beantragt worden, das entspricht 37 Prozent der Wahlberechtigten.

Alles, was Sie zur Briefwahl wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Wer kann per Briefwahl abstimmen?

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, „ohne Vorliegen eines besonderen Grundes“, erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

Wie kommt man an die Unterlagen?

Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt - so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei.

Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Die Briefwahl kann dann entweder persönlich oder schriftlich, etwa per Brief, E-Mail oder bei vielen Gemeinden auch über deren Internetseite, beantragt werden. Häufig stehen auf Wahlbenachrichtigungen auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy.

Allerdings muss man nicht darauf warten. Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen.

Bis wann kann man noch Briefwahl beantragen?

Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Ein Wahlschein kann laut Bundeswahlleiter aber bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Auch die Stadt Dresden informiert auf ihrer Webseite, dass bis zum 24. September Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Wichtig ist, dass Wählerinnen und Wähler dafür Sorge tragen müssen, dass die ausgefüllten Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur dann dürfen sie bei der Auszählung berücksichtigt werden. Der Wahlbrief kann statt per Post auch persönlich in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben werden. Die Adresse finden Sie auf Ihren Wahlunterlagen.

Briefwahl vor Ort - was ist das?

Wahlberechtigte, die ihren Wahlschein und ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen wollen, können dafür bis zum 24. September während der Öffnungszeiten das Briefwahlbüro aufsuchen. So können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben.

In Dresden befindet sich das Briefwahlbüro in der Theaterstraße 11-15, Raum 100. Alle Informationen zur Briefwahl in Dresden finden Sie hier.

Mehr Informationen zur Briefwahl in Sachsen

Briefwahl 2021: Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt - das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert. Und zwar so:

  • Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen.
  • Falten.
  • In den blauen Umschlag stecken und zukleben.
  • Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und - ganz wichtig - unterschreiben.
  • Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.

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Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?

Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter.

Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben - oder abgeben lassen.

Sind mehr Briefwahl- als Urnen-Stimmen ungültig?

Nein. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden - im Vergleich zu 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) im Vergleich zu 1,2 (Urne). (SZ/hej/dpa)