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Bundesverfassungsgericht hält an Verhandlung zum Wahlrecht fest

Das Bundesverfassungsgericht will die Verhandlung zum Wahlrecht weiterführen. Dabei wollten die Kläger FDP, Linke und Grüne das Verfahren erstmal ruhen lassen.

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Das Bundesverfassungsgericht hält an der Verhandlung zum Wahlrecht fest.
Das Bundesverfassungsgericht hält an der Verhandlung zum Wahlrecht fest. © Uli Deck/dpa

Trotz der neuen Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition setzt das Bundesverfassungsgericht sein Verfahren zur Vorgänger-Reform der großen Koalition aus dem Jahr 2020 fort - gegen den Willen von FDP, Linken und Grünen, die damals gemeinsam geklagt hatten. Die Abgeordneten der damaligen Oppositionsfraktionen hätten beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Das sei abzulehnen, weil an der Fortführung des Verfahrens ein öffentliches Interesse bestehe. Damit findet die mündliche Verhandlung am 18. April wie geplant statt.

CDU/CSU und SPD hatten die Änderungen in der vergangenen Wahlperiode im Alleingang beschlossen, nachdem ein Kompromiss trotz mehrerer Anläufe nicht zustande gekommen war. Daraufhin hatten sich FDP, Linke und Grüne zusammengetan, um gemeinsam einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle in Karlsruhe einzureichen. Hintergrund war schon damals die Frage, wie der zu groß gewordene Bundestag verkleinert werden kann. Keine Partei will dabei politisch an Einfluss verlieren.

Inzwischen hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine eigene Reform auf den Weg gebracht, die ebenfalls hochumstritten ist. Um den Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu schrumpfen, soll die sogenannte Grundmandatsklausel entfallen. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Gegen die Reform, die am 17. März im Bundestag beschlossen wurde, laufen vor allem CSU und Linke Sturm, für die sich die Änderungen besonders nachteilig auswirken. Die CSU will dagegen noch vor der Sommerpause in Karlsruhe klagen.

Laut Gericht haben die Antragsteller "zurzeit kein Interesse daran, das Normenkontrollverfahren weiter zu verfolgen". Der zuständige Zweite Senat spielt aber nicht mit: Es bestehe ein "erhebliches Interesse" daran, ob die Abgeordneten des aktuellen Bundestags "auf verfassungsmäßiger Grundlage gewählt worden sind", hieß es zur Begründung. Zum anderen sei derzeit geplant, die Wahl in einigen Berliner Wahlbezirken wegen der vielen Pannen zu wiederholen - und das müsse nach denselben Vorschriften stattfinden wie die Hauptwahl. (dpa)