Leipzig
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Urteil gegen KSK-Soldaten rechtskräftig

Weil der Ex-Elitesoldat zu Hause Waffen und Sprengstoff hortete, verurteilt ihn das Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Von Sven Heitkamp
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Der Angeklagte steht in einem Saal des Landgerichts Leipzig.
Der Angeklagte steht in einem Saal des Landgerichts Leipzig. © Sebastian Willnow/dpa (Archiv)

Leipzig. Das Urteil gegen den ehemaligen Elitesoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK), der in seinem Garten in Collm bei Wermsdorf (Landkreis Nordsachsen) Sprengstoff, Waffen und Munition gehortet hatte, wird rechtskräftig. Sowohl sein Dresdner Anwalt Andrej Klein als auch die Sprecherin Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Nicole Geisler, erklärten Freitagvormittag auf SZ-Nachfrage, dass sie keine Revision einlegen werden. Die Frist lief am Freitagabend ab. Damit wird Philipp S. den Richterspruch akzeptieren und muss mit seiner baldigen Entlassung aus der Bundeswehr rechnen.

Das Landgericht Leipzig hatte den heute 46-jährigen, früheren Bundeswehr-Soldaten vorigen Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Vorsitzende Richter sprach ihn schuldig wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz. Bei einer Durchsuchung seines Grundstücks im vorigen Mai hatten Ermittler unter anderem zwei Kilo Armee-Sprengstoff, Granaten, Tausende Schuss Gewehr- und Pistolen-Munition, ein Sturmgewehr AK 47, eine Armbrust und weitere Waffen gefunden. Das Waffenarsenal hatte der Elitesoldat jahrelang in seinem Garten versteckt. Daneben wurden rechtsextreme Schriften und Material aus der Nazi-Zeit gefunden.

Nach dem Fund saß Philipp S. bereits von Mitte Mai bis Ende November in einer strengen Untersuchungshaft in Dresden, wurde dann aber auf Kaution freigelassen. Sein Anwalt Klein hatte eine Bewährungsstrafe von höchstens zehn Monaten gefordert, die Generalstaatsanwaltschaft dagegen eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.