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Datensammlung über AfD war rechtens

Die Vorwürfe des Innenministers gegen den Verfassungsschutz sind falsch, sagt der sächsische Datenschutzbeauftragte.

Von Tobias Wolf & Karin Schlottmann
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Sachsens Innenminister Roland Wöller (l.) mit Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian kurz nach Bekanntwerden des Datenlöschungs-Skandals.
Sachsens Innenminister Roland Wöller (l.) mit Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian kurz nach Bekanntwerden des Datenlöschungs-Skandals. © ronaldbonss.com

Dresden. Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig hat sich im Streit um eine Materialsammlung über AfD-Abgeordnete hinter den Verfassungsschutz gestellt. Der Auffassung des Innenministers Roland Wöller (CDU), die Speicherung von Daten einiger AfD-Politiker sei verfassungswidrig, schließe er sich nicht an. Die Einbeziehung von Abgeordneten der AfD in eine Prüfung der Landespartei sei vom Gesetz gedeckt und verletze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht. Das ist das Ergebnis einer datenschutzrechtlichen Kontrolle, die der SZ vorliegt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte nach den rechtsextremistischen Ausschreitungen in Chemnitz im September 2018 begonnen, die Rolle der AfD als Mitveranstalter von Demonstrationen zu untersuchen. In diese Prüfung bezog die Behörde auch Führungspersonen der Partei mit ein. Nachrichtendienstliche Mittel setzte sie nicht ein, geprüft wurden ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen. 

Behörde hat sauber gearbeitet

Nach der Veröffentlichung des internen Streits zwischen der Rechtsaufsicht im Innenministerium und dem Verfassungsschutz kritisierte Minister Wöller das Landesamt mit ungewöhnlich heftigen Worten. Die Datensammlung sei illegal und umgehend zu löschen, forderte er. Interne Handreichungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) habe der frühere Verfassungsschutz-Präsident Gordian Meyer-Plath bewusst ignoriert, gab er an.

Datenschützer Schurig widerspricht. Der Verfassungsschutz habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, von den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts „nach unten“ abzuweichen, heißt es in seiner Stellungnahme. In jedem Vermerk habe die Behörde eine verfassungsrechtliche Abwägung vorgenommen. 

Zweifel bei zwei Abgeordneten

Ein bestimmender Einfluss radikaler Kräfte auf einen Landesverband dürfe durchaus anzunehmen sein, wenn selbst nach Einschätzung führender Parteimitglieder etwa zwei Drittel der sächsischen AfD-Mitglieder sich zum rechtsextremistischen „Flügel“ der Partei bekennen. Die Frage, ob die Handreichung des Bundesamtes in Köln vollständig oder nur teilweise angewendet worden seien, sei von untergeordneter Bedeutung.

Nur im Fall von zwei Abgeordneten äußerte Schurig Zweifel, ob bei ihnen genügend Anhaltspunkte für Verbindungen in rechtsextremistische Strömungen vorliegen. Hier empfahl er spätestens beim Abschluss der Untersuchung eine kritische Würdigung durch das Landesamt.

Ergebnis bis Jahresende

Von der Löschanweisung, die auch bei den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern für Unruhe gesorgt hatte, war Wöller schon nach einigen Tagen wieder abgerückt. Der Verfassungsschutz prüft daher nun weiter, ob die sächsische AfD als Verdachtsfall eingestuft werden muss. In dem Fall dürfte sie nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute gegen die Partei einsetzen. 

Mit einem Ergebnis wird bis Jahresende gerechnet. Die Behörde steht seit dem 1. Juli unter Leitung von Dirk-Martin Christian, der bis dahin die Fachaufsicht über das Amt ausgeübt und seinen Vorgänger Meyer-Plath angewiesen hatte, die Daten über AfD-Abgeordnete zu löschen.

Schurig wollte sich nicht zu seiner 13 Seiten umfassenden Stellungnahme äußern. Sein Bericht dürfte Thema bei der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission Anfang November sein und für Nachfragen an den Minister sorgen.