Die Bundesregierung hat sich im Kohleausstiegsgesetz zur Beendigung der Braunkohle-Verstromung mit den Kraftwerksbetreibern Leag und RWE auf großzügige Entschädigungsregelungen geeinigt. Diese sehen unter anderem für die Leag eine Entschädigung von 1,75 Milliarden Euro für das vorzeitige Abschalten der Kraftwerke vor. Der Kohleausstieg soll im Jahr 2038 abgeschlossen sein.