Die Bundesregierung hat sich im Kohleausstiegsgesetz zur Beendigung der Braunkohle-Verstromung mit den Kraftwerksbetreibern Leag und RWE auf großzügige Entschädigungsregelungen geeinigt. Diese sehen unter anderem für die Leag eine Entschädigung von 1,75 Milliarden Euro für das vorzeitige Abschalten der Kraftwerke vor. Der Kohleausstieg soll im Jahr 2038 abgeschlossen sein.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren eröffnen, um diese Verhandlungslösung unter die Lupe zu nehmen. Das teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit. Nicht das Verhandlungsverfahren wird in Frage gestellt, aber es soll geprüft werden, ob die ausgehandelte Entschädigungshöhe angemessen ist. „Damit wird für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit erreicht“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von Bundeswirtschafts-, Bundesumwelt- und Bundesfinanzministerium.
Anders als bei der Steinkohle ist bei der Braunkohle aufgrund der geringen Anzahl von Marktteilnehmern keine wettbewerbliche Ermittlung der Entschädigungen über eine Ausschreibung möglich. Bei den Steinkohlekraftwerken wird die frühzeitige Stilllegung wird durch eine Stilllegungsprämie, dem „Steinkohlezuschlag“ gefördert. Die Höhe des Zuschlags wird in einem Auktionsverfahren ermittelt. Die Bundesnetzagentur wird zwischen 2020 und 2023 sieben Ausschreibungen veröffentlichen. Mit der ersten Auktion, die im vergangenen August ausgeschrieben wurde, sollen 4.000 Megawatt (MW) Steinkohlekraftwerksleistung vom Netz genommen werden. Die mitbietenden Kraftwerksbetreiber dürfen dabei maximal 165.000 Euro Entschädigung pro MW verlangen.
Dieses Verfahren hat die EU-Kommission genehmigt. „Die Pläne Deutschlands stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. Mit den Ausschreibungen werde die Entschädigung auf das erforderliche Minimum begrenzt und eine übermäßige Wettbewerbsverzerrung vermieden.
Dagegen wurden bei der Braunkohle die Entschädigungszahlungen zwischen der Bundesregierung und den jeweiligen Betreibern im direkten Gespräch vereinbart.Auf Empfehlung der Kohlekommission hatte sich die Bundesregierung für eine Verhandlungslösung und dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den betroffenen Unternehmen entschieden. Die EU-Kommission kündigte am Mittwoch an, dass „in dieser Sache voraussichtlich die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gerechtfertigt sein wird“.
Dies würde das Vorgehen insgesamt aber nicht in Frage stellen. „Der Kohleausstieg kommt ohne zeitliche Verzögerung“, wird in der Mitteilung des Bundes betont. Die Prüfung habe keinen Einfluss auf die Stilllegung von Braunkohlekraftwerkskapazitäten in Deutschland. Der Stilllegungspfad, der eine erste Kraftwerksabschaltung zum 31.12.2020 vorsieht, gelte nach wie vor und werde umgesetzt, heißt es aus Berlin.
"Wir
gehen davon aus, dass die EU-Kommission im Rahmen des
beihilferechtlichen Prüfverfahrens das zwischen der Bundesregierung und
den Kraftwerksbetreibern
erzielte Ergebnis als angemessen und als Ausdruck eines
gesamtgesellschaftlichen Konsens würdigt". sagt Leag-Sprecher Thoralf Schirmer. Der Konsens diene dazu, die Klimaziele durch einen
sozialverträglichen sowie energiepolitisch und volkswirtschaftlich
verantwortungsvollen Ausstieg aus der Kohle zu erreichen. Insofern wird bei der Leag erwartet, dass die EU-Kommission im Ergebnis des Prüfverfahrens "die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der
Entschädigungsleistungen bestätigt", so Schirmer. Insgesamt hatte sich der Bund auf Entschädigungszahlungen von 4,35 Milliarden Euro geeinigt.
Das Prüfverfahren dürfte fünf bis neun Monate dauern, in deren Verlauf die Bundesregierung und die Beteiligten Stellung zu den getroffenen Maßnahmen nehmen können. Die
Leag steht nach eigenen Angaben noch nicht in Kontakt mit der EU-Kommission. Aber im Falle eines Prüfverfahrens "bieten wir unsere Mitwirkung an und
werden die Kommission dabei unterstützen, das Verfahren faktenbasiert
und zügig abzuschließen", betont der Leag-Sprecher. Ob das Unternehmen den Vertrag mit dem Bund nun unterschreiben wird oder nicht, ließ er offen.