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Windräder in Sachsen: Bund will neue Abstandsregel notfalls kippen

Am Mittwoch ist die 1.000-Meter-Abstandsregel für Windräder in Sachsen in Kraft getreten. Diese Regel könnte künftig durch den Bund gekippt werden.

Von Karin Schlottmann
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Die in Sachsen beschlossene Abstandsregel für Windräder zu Wohngebäuden könnte künftig durch den Bund gekippt werden, falls nicht genug Windkraft-Fläche zur Verfügung gestellt wird.
Die in Sachsen beschlossene Abstandsregel für Windräder zu Wohngebäuden könnte künftig durch den Bund gekippt werden, falls nicht genug Windkraft-Fläche zur Verfügung gestellt wird. © dpa

Dresden. Die vom Landtag beschlossene neue sächsische Bauordnung ist am Mittwoch in Kraft getreten. Damit gilt im Freistaat für den Bau neuer Windräder ein Mindestabstand zu Wohnbauten von 1.000 Metern. Das Vorhaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die Mindestabstandsklauseln in den Bundesländern nachträglich wieder auszuhebeln, war unter anderem am Widerstand der FDP gescheitert.

Inzwischen plant Habeck eine neue, veränderte Regelung, mit der die Ziele eines stärkeren Ausbaus der Windenergie erreicht werden sollen. Er will die Länder stärker in die Pflicht nehmen und die Abstandsregeln zu Wohnhäusern kippen – falls die Bundesländer die von ihm vorgegebenen verbindlichen Flächenziele nicht erreichen. Die Länder müssen demnach bis Ende des Jahres 2032 zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent der jeweiligen Landesflächen dafür zur Verfügung stellen. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen, in Sachsen sind es 0,2.

Nach Einschätzung des sächsischen Umweltministeriums würden die im Gesetzesentwurf formulierten Flächenziele des Bundes mit der jüngst beschlossenen Abstandsregel im Freistaat nicht erreicht. Mit der 1000-Meter-Regel könnten den Angaben zufolge 0,7 Prozent der Landesfläche für Windkraft genutzt werden; derzeit sind es nur etwa 0,2 Prozent.

Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verteidigte unterdessen den sächsischen Weg als guten Kompromiss: "Wir haben hier im Freistaat Sachsen einen gesellschaftlichen Frieden erzeugt mit einer Regelung von 1.000 Metern Abstand. Andere Bundesländer haben das auch und das halte ich auch für richtig." Eine Bundesregierung, die weit weg sei, sollte sich ein Stück weit darauf verlassen, "wie die Menschen vor Ort die Dinge sehen". Zugleich mahnte Kretschmer, dass eine Wende nur miteinander gelingen könne. "Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zwingend, aber er muss gemeinsam mit den Menschen erfolgen."

Die Länder sollen im Grundsatz weiter Mindestabstände zur Wohnbebauung bis zu 1.000 Meter festlegen können - müssen aber sicherstellen, dass sie gesetzlich vorgegebene Flächenziele erreichen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen. Das Ziel ist, dass der Bau von neuen Windrädern künftig nicht mehr durch strenge Abstandsregeln erschwert werden soll.

Linke hält Regelung für kontraproduktiv

Der Landtag in Sachsen hatte am 1. Juni die sächsische Bauordnung geändert und dabei auch den 1.000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Vom Mindestabstand kann aber abgewichen werden, wenn es um das sogenannte Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht, oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll.

Mit der Regelung will Sachsen erreichen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Die Linken halten die Regelung im Sinne des Ausbaus erneuerbarer Energien allerdings für kontraproduktiv.

Das Gesetzesvorhaben befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Anschließend entscheidet das Kabinett.