Erste Abfrage-Ergebnisse zu ungeimpften Pflegekräften und Ärzten in Dresden
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Dresden. Zwar gilt seit Mittwoch für Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen die Corona-Impfpflicht. Wer ungeimpft ist und dies auch bleiben möchte, darf vorerst jedoch weiterarbeiten. Andere haben dagegen bereits von sich aus den Job gekündigt. Wie die Impfquote an den großen Dresdner Krankenhäusern aussieht, wie viele Menschen bereits gekündet haben und in welche Fällen das Gesundheitsamt einschreiten wird.