Neues Portal für Qualität in Kliniken kommt: Köpping kritisiert Pläne als voreilig

Berlin/Dresden. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping kritisiert die Pläne für ein staatliches Transparenz-Verzeichnis zu Krankenhäusern als voreilig. Es sei zwar klar gewesen, dass der Bund ein solches Gesetz vorlegen werde, "aber ganz sicher nicht vor der Krankenhausreform", erklärte die SPD-Politikerin am Mittwoch in Dresden. Das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundes komme viel zu früh.
Köpping kritisierte damit auch ihren Parteikollegen Karl Lauterbach, der die Pläne als Bundesgesundheitsminister vorangetrieben hatte.
Zunächst sollten die Länder planen, wie die Krankenhauslandschaft künftig aussehen wird. Dann könne darüber informiert werden, welche Klinik welche Leistungen erbringen kann, sagte Köpping. "So bleibt die Datengrundlage sehr fragwürdig, auf deren Basis die Patientinnen und Patienten zu dem für sie am besten geeigneten Krankenhaus gelotst werden sollen."
Sie befürchte, dass das für April 2024 geplante Online-Register eher zu Verwirrung als zu größerer Transparenz führen wird.
Das Bundeskabinett hatte die Lauterbach-Pläne für das Online-Portal am Mittwoch auf den Weg gebracht. Das Transparenzverzeichnis soll in verständlicher, interaktiver Form über das Angebot am jeweiligen Klinikstandort informieren. Das Gesetz soll die geplante große Krankenhausreform ergänzen, auf deren Grundzüge sich Bund und Länder mehrheitlich verständigt hatten.
Lauterbach sagte: "Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten." Konkret soll auf dem Portal zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet.
Abrufbar sein sollen auch Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung bei medizinischen Leistungen, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten bei ausgewählten Eingriffen.
Für das Verzeichnis sollen die Kliniken zusätzliche Daten melden müssen - unter anderem zu Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten. Über zwei beauftragte Institute sollen die Angaben mit vorhandenen anderen Daten zusammengeführt und zur Veröffentlichung aufbereitet werden. (dpa)