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Karlsruhe stärkt ARD und ZDF

Die Gebührenentscheidung hat Signalwirkung. Die Verfassungsrichter sehen die Sender als Gegenpol zu Filterblasen. Ein Kommentar.

Von Thilo Alexe
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© Marius Becker/dpa

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Die Blockade eines höheren Beitrages für ARD und ZDF durch Sachsen-Anhalt verstößt gegen die Rundfunkfreiheit. Der erste Karlsruher Senat stärkt damit ein gefährdetes Gut.

Denn nicht allen Kritikern höherer Beiträge geht es um eine Reform der öffentlich-rechtlichen Sender, zu denen auch das Deutschlandradio gehört. Sie nutzen die Debatte um die Kosten und ein ausgeweitetes Angebot, um mehr politischen Einfluss auf das Programm, aber auch auf die Sender anzustreben. Zudem dient die nötige Strukturdebatte auch jenen als Deckmantel, die das öffentlich-rechtliche System ganz abschaffen wollen.

Akzeptanz muss bleiben

Die Verfassungsrichter stärken also die beitragsfinanzierten Sender. Sie verweisen sogar auf deren ordnende, stabilisierende Funktion in Zeiten von Fake News und Filterblasen. In Zeiten, in denen nicht nur in Teilen Osteuropas öffentliches Programm beschnitten wird, ist das ein eindeutiges Zeichen.

Auch Medienpolitikern in den Bundesländern bietet die Entscheidung Orientierung. Karlsruhe betont die Trennung zwischen der – im Kern von einer unabhängigen Kommission geleisteten – Beitragsfestsetzung und der Programmdebatte. Das soll Unabhängigkeit gewährleisten.

Freilich: Dass die nach wie vor üppig finanzierten Sender in den vergangenen Jahren ihr Angebot nicht nur im Netz ausgebaut haben, liegt auch daran, dass der durch Politiker und Parlamente formulierte Auftrag das zuließ. Für die Landtage ist das die Herausforderung: Rundfunkfreiheit nicht zu beschneiden und das System so zu ordnen, dass es nicht an Akzeptanz verliert.