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Karlsruhe stärkt ARD und ZDF

Die Gebührenentscheidung hat Signalwirkung. Die Verfassungsrichter sehen die Sender als Gegenpol zu Filterblasen. Ein Kommentar.

Von Thilo Alexe
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© Marius Becker/dpa

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Die Blockade eines höheren Beitrages für ARD und ZDF durch Sachsen-Anhalt verstößt gegen die Rundfunkfreiheit. Der erste Karlsruher Senat stärkt damit ein gefährdetes Gut.

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