Die CDU im Magdeburger Landtag ist erleichtert. Dass das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender für eine zügige Erhöhung des Rundfunkbeitrages abgelehnt habe, zeige „dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben“, betonte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Markus Kurze. „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie können wir der Bevölkerung und den vielen in Notlage befindlichen Unternehmen keine Gebührenerhöhung abverlangen“, ergänzte der CDU-Abgeordnete.
Fraktionschef Siegfried Borgwardt kritisierte die Sender: „Wir haben in diesem Eilverfahren das Ziel erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder ARD, ZDF oder Deutschlandradio unsere Argumente wirklich ernstgenommen.“
Liefern die Karlsruher Richter mit ihrer Entscheidung vom Dienstagabend tatsächlich einen Fingerzeig, wie die Juristen die Blockade Sachsen-Anhalts bewerten? Weil die Christdemokraten gegen die Erhöhung um 86 Cent pro Monat und Haushalt waren, die Regierungspartner aus SPD und Grünen aber dafür, zog Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Entscheidungsvorlage Anfang Dezember zurück. Der Landtag in Magdeburg stimmte, anders als die 15 anderen deutschen Länderparlamente, nicht ab. Die von einer unabhängigen Kommission empfohlene Anhebung auf 18,36 Euro ist damit zunächst gestoppt.
Votum im kommenden Jahr
Jene, die auf eine sorgfältige Prüfung des eigenwilligen Verfahrens hoffen, fühlen sich gestärkt. Aber auch diejenigen, die wie ZDF-Intendant Thomas Bellut auf die Erhöhung per Richterspruch setzen, finden Argumente. In der Begründung schreiben die Richter des ersten Senats, dass angesichts der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung eine „Verletzung“ der grundgesetzlich „geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich“ erscheine. Allerdings sehen sie keine Eile geboten. In der Hauptsache ist nichts entschieden.
Wann die Karlsruher Richter tatsächlich die Beitragsfrage klären, bleibt offen. Beobachter rechnen mit einem Votum im kommenden Jahr, die Beitragsperiode läuft von 2021 bis 2024. Das Bundesverfassungsgericht konnte nicht erkennen, dass den Sendern bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde „schwere Nachteile“ entstehen. Dies hätten ARD, ZDF und Deutschlandradio auch „nicht näher“ dargelegt.
Spannendes Verfahren
Sehr flapsig übersetzt könnte das bedeuten: Wenn bis Dezember der Beitrag bei 17,50 Euro liegt, ist nicht einzusehen, warum das im Januar oder Februar nicht auch noch klappen soll. An anderer Stelle formulieren das die Richter recht deutlich: Es sei zwar „ohne Weiteres plausibel“, dass die Sender „trotz der Aussicht auf spätere finanzielle Mehrausstattung nicht auf unbegrenzte Zeit in der Lage wären, das Programmangebot gewissermaßen in eigener ‚Vorleistung‘ zu realisieren“. Dagegen sei es „nicht ohne Weiteres plausibel“, dass das „mit Blick auf entsprechende spätere Mehrausstattung nicht für eine gewisse Zeit möglich sein sollte“.
Karlsruhe verneint so die Notwendigkeit einer raschen Entscheidung. Zugleich bringen die Richter die Möglichkeit ins Gespräch, dass die Beiträge doch noch steigen, wenn auch später als geplant. Das Verfahren, in dem die Sender die Rundfunkfreiheit verletzt sehen, ist in vielerlei Hinsicht spannend. Kritiker des bisherigen Procederes bemängeln, dass den Landtagen im Prinzip nur die Zustimmung bleibt.
Bisher prüft eine unabhängige Kommission den Finanzbedarf der Sender und schlägt die Beitragshöhe vor. Dann entscheiden die Ministerpräsidenten, dann die Landtage. Aufgrund der föderalen Strukturen in der Rundfunkpolitik müssen alle 16 Länderparlamente zustimmen, damit die Beitragshöhe wirksam wird. Geschieht das nicht, können die Sender Karlsruhe anrufen, was sie getan haben.
Sachsens Landtag befürwortet höheren Beitrag
Einen vergleichbaren Fall gibt es zwar nicht. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bei anderen Konflikten regelmäßig die Öffentlich-Rechtlichen gestärkt. Juristisch ist die Angelegenheit auch deshalb spannend, weil Sachsen-Anhalt eben gar nicht abstimmte. Indem Haseloff die Vorlage zurückzog, vermied er die Verschärfung einer Koalitionskrise, die zuvor bereits Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) das Amt gekostet hatte. Karlsruhe dürfte also auch die Frage erörtern, ob ein Parlament in dieser Frage entscheiden muss – egal mit welchem Ergebnis.
Sachsens Landtag hatte im November mit Stimmen aus dem CDU-Grünen-SPD-Bündnis den höheren Beitrag befürwortet. Medienminister Oliver Schenk (CDU) sagte sächsische.de am Mittwoch: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren sagt nichts über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens aus. Hier dürfen keine vorzeitigen Schlüsse gezogen werden.“
Knapp acht Milliarden Euro nehmen die ARD-Sender, ZDF und Deutschlandradio bislang im Jahr an Beiträgen ein. Sie warnen nun vor Einschnitten ins Programm. "Ein Ausblieben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird", sagte ARD-Chef Tom Buhrow. (mit dpa)