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Ministerium: Keine rechten Netzwerke in Sachsens Polizei

Die Liste rechtsextremistischer Vorfälle in der sächsischen Polizei ist lang. Rechte Netzwerke hat das Innenministerium in einer Untersuchung aber nicht gefunden.

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Das von Minister Roland Wöller (CDU) geführte Innenministerium hat die sächsische Polizei auf rechtsextreme Netzwerke untersucht - und keine gefunden.
Das von Minister Roland Wöller (CDU) geführte Innenministerium hat die sächsische Polizei auf rechtsextreme Netzwerke untersucht - und keine gefunden. © ronaldbonss.com

Dresden. Die im Herbst 2020 beim Innenministerium eingerichtete Koordinierungsstelle für Extremismusbekämpfung hat bisher keine Hinweise auf Rechtsextremisten-Netzwerke innerhalb der sächsischen Polizei. Aber: "Wir haben Fälle mit extremistischem Bezug", sagt Leiter Axel Meyer. Seit Anfang 2017 bis Ende Juni 2021 wurden 47 Verdachtsfälle geprüft, acht davon stammen aus diesem Jahr. Die Hälfte der daraus folgenden 52 dienstrechtlichen Verfahren ist abgeschlossen.

Nach Ministeriumsangaben betrafen die Prüfungen 47 Bedienstete der Polizei sowie einen beim Verfassungsschutz. Bei elf und damit knapp einem Viertel standen Polizeianwärter im Fokus. In 44 Fällen ging es um Rechtsextremismus, in zwei Fällen um Islamismus und in je einem um einen Zusammenhang mit der "Reichsbürger"-Szene sowie "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Aufgefallen war das durch fremdenfeindliche Kommentare auf Facebook, in Chats oder entsprechende Äußerungen in Dienstzeit oder Freizeit.

Bundesweit im Mittelfeld

In fünf Fällen hat sich der Verdacht nicht bestätigt. Sechs Beamte wurden entlassen, je drei mit Geldbuße oder Verweis geahndet - und ein Mal die Dienstbezüge gekürzt. In acht Fällen wurde eine Missbilligung oder Mahnung ausgesprochen sowie ein befristetes Arbeitsverhältnis beendet.

Die Koordinierungsstelle wurde eingerichtet, um sehr frühzeitig extremistische Bestrebungen innerhalb der Sicherheitsbehörden zu erkennen und zu bekämpfen. Erkenntnisse ihrer Arbeit fließen auch in Schulungsunterlagen sowie Aus- und Weiterbildung. "Wir haben jetzt ein Lagebild", sagt Meyer. Und die Sensibilität gegenüber Extremismus und Verfassungstreuepflicht sei höher. 47 Verdachtsfälle bei rund 17.000 Bediensteten dürften nicht zum Anlass genommen werden, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Im Vergleich der Bundesländer bewege sich Sachsen im Mittelfeld.

Es gehe darum, den Druck und das Bewusstsein für ein solches Verhalten zu erhöhen, auch bei Vorgesetzten, sagt Meyer. "Wir lassen nicht zu, dass Leute mit extremistischen Ansichten in der Polizei oder anderen Behörden ohne Konsequenzen arbeiten." Das reiche vom Verweis über die Versetzung oder Kürzung der Bezüge bis zur Entlassung. Bis zur endgültigen Klärung werden Betroffene bei entsprechender Voraussetzung suspendiert. (dpa)