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Rundfunkbeitrag: Gericht lehnt Eilantrag ab

ARD, ZDF und Deutschlandradio scheitern in Karlsruhe. Die Kosten bleiben zunächst bei 17,50 Euro. Doch in der Hauptsache ist noch nichts entschieden.

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© picture alliance / dpa (Symbolbild)

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind mit dem Versuch gescheitert, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar per Eilantrag durchzusetzen. Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde nicht gefällt.

Der Rundfunkbeitrag bleibt damit vorläufig auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro, vorgesehen war eine Erhöhung um 86 Cent. (AZ: 1 BvR 2756/20 u.a.) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatten sich mit ihrem Eilantrag gegen die Blockade der Beitragserhöhung durch das Land Sachsen-Anhalt gewehrt.

Einschnitte im Programm

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten.

ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht sogareinen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage mit: "Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist."

Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten." In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte "unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung."

Haseloff steht unter Druck

Nach aktueller Rechtslage müssen medienrechtliche Staatsverträge von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte jedoch am 8. Dezember die Vorlage für den Landtag zurückgezogen, die die Ratifizierung des Medienänderungsstaatsvertrags vorsah. Dieser regelt unter anderem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab der kommenden Beitragsperiode (2021 bis 2024).

Durch den Rückzug der Vorlage rettete Haseloff seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben neben den Eilanträgen auch reguläre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Über diese wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht kurzfristig befinden.

Sachsens Landtag hatte Anfang November für die Erhöhung votiert - mit Stimmen des Regierungsbündnisses aus CDU, Grünen und SPD. Allerdings sahen mehrere Abgeordnete Reformbedarf. Gefordert wurde der Programmausbau für ein Publikum unter 35 Jahren. Zudem mahnten mehrere Redner weitere Sparanstrengungen an. (SZ/epd/ale/mxh)