Soll Sachsen dem Härtefallfonds für DDR-Renten beitreten?

Die vogtländische CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas befürwortet einen Beitritt Sachsens zum Härtefallfonds für DDR-Renten. Die Härtefallregelung betreffe auch in der DDR geschiedene Frauen. "Es wäre kein gutes Signal, wenn Sachsen sich nicht beteiligt", schrieb Magwas, die Bundestagsvizepräsidentin ist, auf Twitter.
Der Bund hat einen Fonds für bislang nicht voll ausbezahlte Ansprüche aus DDR-Zeiten eingerichtet. So können geschiedene Frauen, aber auch Beschäftigte von Post und Reichsbahn unter bestimmten Bedingungen einmalig 2.500 Euro erhalten. Tritt Sachsen dem Fonds bei, werden es 5.000 Euro. Nötig wären etwa 50 Millionen Euro, etwa 20.000 sächsische Betroffene könnten profitieren. Im Kabinett sind SPD und Grüne dafür, die CDU lehnt es – anders als Magwas – ab und will eine bundeseinheitliche Lösung. Die Linke will das Thema in den Landtag bringen.
Nach Ansicht von Linksfraktionschef Rico Gebhardt kommt der Bundesfonds zu wenigen Menschen zugute, dennoch müsse Sachsen beitreten. Er betonte am Montag: "Es geht um viele Berufs- und Personengruppen: Darunter sind ehemalige Beschäftigte in wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen, medizinischen und künstlerischen Berufen, bei der Eisenbahn, der Post und in der Braunkohleveredlung." Besonders oft seien Frauen betroffen, etwa Angestellte im Gesundheitswesen. Die Linke beantragt eine Landtagsabstimmung für Donnerstag. Eine Zustimmung ist aber unwahrscheinlich.
Bis Ende März können die Bundesländer dem mit 500 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds beitreten. Er soll Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abmildern. Betroffene können Geld erhalten, wenn sie in der Nähe der Grundsicherung liegen. Es geht um Rentenansprüche aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Thüringen kündigte unlängst den Beitritt an und will 35 Millionen Euro beisteuern.
Nach Darstellung der sächsischen Linksfraktion erhalten weniger als zehn Prozent der Betroffenen durch den Fonds eine Ausgleichszahlung. Gebhardt: „Das ist aber kein Grund, dieses Geld einzubehalten, zumal die Anspruchsberechtigten mit maximal 830 Euro Rente auskommen müssen.“