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Lübcke-Prozess: Anwalt fordert Freispruch

War Markus H. in die Ermordung des Regierungspräsidenten verwickelt? Sein Verteidiger widerspricht - und greift den Hauptverdächtigen an.

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August 2020: Der des Mordes an dem Politiker Walter Lübcke mit angeklagte Markus H. spricht mit einer Verteidigerin.
August 2020: Der des Mordes an dem Politiker Walter Lübcke mit angeklagte Markus H. spricht mit einer Verteidigerin. © Thomas Kienzle/afp-Pool/dpa

Frankfurt am Main. Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Verteidiger des wegen Beihilfe angeklagten Markus H. für seinen Mandanten Freispruch gefordert. In seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht (OLG) forderte der Anwalt Björn Clemens außerdem, das Gericht solle feststellen, dass H. "für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist".

Clemens widersprach dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, H. habe den Hauptangeklagten Stephan Ernst politisch beeinflusst und radikalisiert. Unter anderem verwies er auf Ernsts Besuch bei einer Sonnenwendfeier bei einer "Zentralfigur der rechten Szene" Jahre nach seinem angeblichen Ausstieg. "Herr Ernst ist nicht ausgestiegen, deswegen bedurfte es auch nicht Herrn H., um wieder einzusteigen,
denn der war nie draußen."

Auch H. soll am Tatort gewesen sein

In dem Verfahren vor dem Staatsschutzsenat wird dem 47 Jahre alten Deutschen Ernst vorgeworfen, im Juni 2019 den CDU-Politiker Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben. Die Anklage geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Ernst hatte die Tat gestanden, allerdings unterschiedliche Tatversionen geschildert. Nach seiner Aussage vor Gericht war auch H. am Tatort.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und
anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und eine Haftstrafe von
neun Jahren und acht Monaten für H. gefordert. (dpa)