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Straßenblockaden: Generalstaatsanwalt prüft Bildung einer kriminellen Vereinigung

Mehrere Strafanzeigen zu den Berliner Straßenblockaden seien bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, bestätigt ein Sprecher. Die Höchststrafe wären fünf Jahre Gefängnis.

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Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation"  sitzen bei einer Blockade auf der Seestraße in Berlin.
Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" sitzen bei einer Blockade auf der Seestraße in Berlin. © Archiv/Paul Zinken/dpa

Von Julius Betschka

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüft derzeit, ob es sich bei den Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Dazu seien mehrere Strafanzeigen eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag dem Tagesspiegel. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist ein eigener Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

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