Die EU-Kommission hat an diesem Donnerstag im Beschwerdeverfahren zum Braunkohletagebau Turów die Einwände der Tschechischen Republik gegen Polen bestätigt. In einer begründeten Stellungnahme sieht die Kommission an mehreren Stellen rechtliche Bestimmungen der EU verletzt. Damit kann Tschechien nun zur Durchsetzung des EU-Rechts vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das teilte das Büro von Anna Cavazzini, sächsische Europaabgeordnete der Grünen im Europaparlament, mit. Die Europapolitikerin fordert nun, dass "der illegale Bergbau in Turów gestoppt wird, bis alle rechtlichen Angelegenheiten geklärt sind".
In ihrer im Internet veröffentlichten Begründung erklärt die EU, welchen Argumenten der tschechischen Seite sie gefolgt ist. So sieht die Kommission Teile der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ordnungsgemäß in polnisches Recht umgesetzt. Die Unvereinbarkeit des einschlägigen polnischen Rechts mit der Richtlinie ist auch Gegenstand eines anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens.
Was die Verlängerung der Bergbaukonzession für das Braunkohlebergwerk Turów betrifft, sieht die Kommission den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union nicht korrekt angewandt. Das betreffe vor allem die Information der an grenzüberschreitenden Konsultationen beteiligten Öffentlichkeit und Mitgliedstaaten sowie den Zugang zu Gerichten.
Für die Verlängerung der Bergbaukonzession für das Bergwerk Turów hatte Polen im Mai 2019 den Flächennutzungsplan geändert, im Januar 2020 eine Umweltgenehmigung einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Verlängerung erteilt und diese sofort durchsetzbar gemacht. Im März 2020 verlängerte Polen dann die Bergbaukonzession bis 2026. Zwar fanden zwischenstaatliche und grenzüberschreitende Konsultationen der Öffentlichkeit über die Umweltgenehmigung und die Änderung des Flächennutzungsplans statt, doch betrafen diese nicht die Verlängerung der Bergbaukonzession.
Im September 2020 reichten die tschechischen Behörden bei der Kommission deshalb eine "förmliche zwischenstaatliche Beschwerde" ein. Nach der nun veröffentlichten und mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission kann Tschechien beschließen, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Dies hindere die Parteien jedoch nicht daran, die Streitigkeit gütlich beizulegen, heißt es in der Stellungnahme der Kommission explizit.
Andere, weitere von Tschechien geltend gemachte Verstöße, beispielsweise im Zusammenhang mit der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung und der Wasserrahmenrichtlinie, wurden von der Kommission aufgrund der von den beiden Mitgliedstaaten vorgebrachten Beweise und Argumente als unbegründet angesehen.
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