Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) im sächsischen Landtag hat ihren Abschlussbericht zur Löschaffäre beim Landesamt für Verfassungsschutz vorgelegt. Demnach war die Datensammlung ab Januar 2019 zu mutmaßlich rechtsextremistischen AfD-Abgeordneten zunächst zulässig, schreibt die Kommission.
Auch wenn die Datenspeicherung zunächst zulässig gewesen sei, habe ab dem Jahreswechsel 2019/2020 die Rechtswidrigkeit der fortgesetzten Speicherung dieser Daten immer klarer im Raum gestanden, so die PKK. Die für die Speicherung nötigen Abwägungsvermerke seien unzureichend begründet worden.
Allerdings hätte die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz im Innenministerium die rechtmäßige Begründung auch nicht offensiv genug eingefordert. Als Fachaufsicht fungierte bis Sommer 2020 der Jurist Dirk-Martin Christian, der den Verfassungsschutz inzwischen leitet.
Der Streit zwischen Amt und Innenministerium um die Abgeordnetendaten war im Sommer durch eine Recherche von sächsische.de öffentlich geworden. Ex-Verfassungsschutzchef Gordian Meyer-Plath hatte sich geweigert, die Datensammlung zu löschen. Die Rechtsaufsicht im Innenministerium hatte dies aber gefordert.
Meyer-Plath befürchtete einen nachrichtendienstlichen Schaden, einen bundesweiten Ansehensverlust im Verfassungsschutzverbund der Länder sowie „einen politischen Schaden für das Innenministerium und Minister Wöller“ persönlich.
Aufseher Christian sah in ausländer-, islam- und demokratiefeindlichen Äußerungen keine
Bestrebungen gegen die Verfassung. Selbst
völkisch-nationalistisch geprägte Argumentationsmuster fielen demnach nur ins Gewicht, wenn belegbar sei, dass der
Parlamentarismus des Grundgesetzes durch eine völkische
Gesellschaftsordnung ersetzt werden solle. Meinungsäußerungen seien kein
Beleg für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung, so Dirk-Martin Christian damals.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte nach den rechtsextremistischen Ausschreitungen in Chemnitz im September 2018 begonnen, die Rolle der AfD als Mitveranstalter von Demonstrationen zu untersuchen. In diese Prüfung bezog die Behörde auch Führungspersonen der Partei mit ein. Nachrichtendienstliche Mittel setzte sie nicht ein, geprüft wurden ausschließlich öffentlich zugängliche Quellen.
Konkret ging es um mutmaßliche extremistische Aktivitäten von vier Abgeordneten des Sächsischen Landtags, eines EU-Parlamentariers sowie drei Bundestagsabgeordneten, darunter AfD-Bundeschef Tino Chrupalla. Im Unterschied zu Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer darf in Sachsen bisher die Öffentlichkeit nicht transparent über laufende Prüf- und Verdachtsfälle informiert werden. Das entsprechende Gesetz soll nun geändert werden.
Der PKK zufolge hätte spätestens ab März 2020 die Möglichkeit bestanden, die Speicherung der Daten rechtssicher zu begründen, als das Bundesamt für Verfassungsschutz den "Flügel" der AfD als rechtsextremistisch einstufte.
Nach der Veröffentlichung des internen Streits zwischen der Rechtsaufsicht im Innenministerium und dem Verfassungsschutz kritisierte Innenminister Roland Wöller (CDU) das Landesamt mit ungewöhnlich heftigen Worten. Die Datensammlung sei illegal und umgehend zu löschen, forderte er. Interne Handreichungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) habe der frühere Verfassungsschutz-Präsident Gordian Meyer-Plath bewusst ignoriert, gab er an.
Von der Löschanweisung, die auch bei den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern für Unruhe gesorgt hatte, war Wöller schon nach einigen Tagen wieder abgerückt. Der Verfassungsschutz prüft daher nun weiter, ob die sächsische AfD als Verdachtsfall eingestuft werden muss. In dem Fall dürfte sie nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute gegen die Partei einsetzen.
Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig hat sich im Streit um eine Materialsammlung über AfD-Abgeordnete hinter den Verfassungsschutz gestellt. Der Auffassung von Innenminister Wöller, die Speicherung von Daten einiger AfD-Politiker sei verfassungswidrig, schließe er sich nicht an. Die Einbeziehung von Abgeordneten der AfD in eine Prüfung der Landespartei sei vom Gesetz gedeckt und verletze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht. Das ist das Ergebnis seiner datenschutzrechtlichen Kontrolle.
Schurig zufolge habe der Verfassungsschutz zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, von den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts „nach unten“ abzuweichen, heißt es in seiner Stellungnahme. In jedem Vermerk habe die Behörde eine verfassungsrechtliche Abwägung vorgenommen. Nur bei zwei von neun Abgeordneten äußerte Schurig Zweifel, ob bei ihnen genügend Anhaltspunkte für Verbindungen in rechtsextremistische Strömungen vorliegen.
Die Untersuchung des AfD-Landesverbands Sachsen als Extremismus-Prüffall sei nun zeitnah abzuschließen, so die Abgeordneten der PKK.