Sachsen
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Verhandlung um sächsisches Polizeigesetz erneut verschoben

Die Kläger gegen Sachsens neues Polizeigesetz müssen sich weiter gedulden. Das Verfassungsgericht wird nicht vor diesem Herbst verhandeln.

Von Karin Schlottmann
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Das Polizeigesetz kommt in Sachsen auf den Prüfstand. Foto:
Das Polizeigesetz kommt in Sachsen auf den Prüfstand. Foto: © SZ/Eric Weser

Dresden. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof wird nicht vor Mitte September über die Klage von Linken und Grünen gegen das Polizeigesetz verhandeln. Ein ursprünglich für März anberaumter Termin für die mündliche Verhandlung wurde aus organisatorischen Gründen verschoben. Das sagte Gerichtspräsident Matthias Grünberg am Mittwoch auf Anfrage.

Der Landtag hatte im Sommer 2019 mit den Stimmen von CDU und SPD ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Es sieht neben unstrittigen Anpassungen an datenschutzrechtliche Vorgaben neue Befugnisse für die Polizei vor. Linke und Grüne gehen diese zu weit, sie reichten nur wenige Wochen später einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht in Leipzig ein. Wegen der Coronakrise ist die Entscheidung darüber immer noch offen.

Bundesurteile beeinflussen sächsisches Verfahren

In der Klage geht es unter anderem um Observationen auch mit technischen Mitteln, die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle an den Grenzen, Bildanalysen im öffentlichen Verkehrsraum, Befugnisse zur Gefahrenabwehr sowie den Einsatz von Maschinenpistolen und Handgranaten durch Beamte. Die Rechtsprechung zum Polizeirecht wird seit Jahren fortentwickelt. Seitdem die Klage eingereicht wurde, haben sich das Bundesverfassungsgericht sowie Landesverfassungsgerichte mit polizeirechtlichen Vorschriften befasst. Diese Urteile müssten in das sächsische Verfahren einbezogen werden.

Erst am Mittwoch erklärten die Karlsruher Richter das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern teilweise für verfassungswidrig. Dort ging es im Wesentlichen um Wohnraum- und Onlineüberwachung zur Abwehr erheblicher Gefahren.