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Warum das Lieferkettengesetz wichtig ist

Anna Cavazzini, Europapaabgeordnete für Sachsen erklärt, warum es das Gesetz für mehr Menschenrechte braucht und es Firmen nicht überfordert. Ein Gastbeitrag.

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Europaabgeordnete Anna Cavazzini wirbt für das europäische Lieferkettengesetz.
Europaabgeordnete Anna Cavazzini wirbt für das europäische Lieferkettengesetz. © PR

Die Näherin, die 85 Cent pro Stunde verdient, um unsere Jeans zu produzieren. Zwangs- und Kinderarbeit in Minen, in denen kostbare Rohstoffe gewonnen werden. Verpestete Luft und vergiftete Flüsse: Viele Produkte, die wir auf dem europäischen Markt kaufen, verursachen dramatische Kosten für Mensch und Umwelt auf der anderen Seite des Globus. Doch Menschenrechtsverletzungen am Ende der Lieferketten werden oft verschleiert. Wir als Verbraucher*innen können nicht erkennen, wie die Situation vor Ort wirklich ist.

Deswegen hat das Europäische Parlament letzte Woche einen Bericht mit konkreten Forderungen für ein neues europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet. Nach dem Wunsch des Europaparlaments soll dieses Gesetz große Unternehmen, die im EU-Binnenmarkt tätig sind, sowie börsennotierte KMUs und KMUs, die in Hochrisikosektoren aktiv sind, dazu verpflichten, Menschenrechts- und Umweltprobleme in ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren und zu beheben. Ein Hauptziel ist es, Opfern von Menschenrechts- und Umweltverletzungen den Zugang zur Justiz zu erleichtern - damit z.B. Gemeinden, die von Öllecks von Shell im Nigerdelta betroffen sind, nicht 13 Jahre warten müssen, bis sie endlich Abhilfe erhalten.

Bereits im Juni erwarten wir von der Europäischen Kommission einen Gesetzesvorschlag für unternehmerische Sorgfaltspflichten. Alles deutet darauf hin, dass dieser europäische Vorschlag deutlich ambitionierter sein wird als der vor Kurzem vom Kabinett beschlossene deutsche Entwurf für ein Lieferkettengesetz auf Bundesebene.

Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltaktivist*innen streiten schon lange für ein Lieferkettengesetz, das von uns mitverursachte Umwelt- und Menschenrechtsverbrechen wirksam bekämpfen kann. Gleichzeitig lehnen einige Unternehmen und mancher Verband in Deutschland das vom Bundeskabinett vorgelegte Lieferkettengesetz vehement und strikt ab. Sie fürchten neue Belastungen und ein „Bürokratiemonster“. Und gerade in der Pandemie dürfe man die gebeutelten Unternehmen nicht noch zusätzlich belasten, so ein häufiges Argument der Gegner*innen des Lieferkettengesetzes.

Natürlich müssen wir bei neuen Verpflichtungen und den damit einhergehenden bürokratischen Anforderungen für Unternehmen mit Augenmaß vorgehen. Doch zur Wahrheit gehört, dass wir schon viel zu lange die Augen vor den dramatischen Folgen unseres Konsums verschlossen und viel zu wenig Sorgfalt für unsere Lieferketten haben walten lassen. Verbraucher*innen verlangen längst, dass ihre Produkte nachweislich frei sind von Zwangs- und Kinderarbeit. Und gerade in der Pandemie haben sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Schwächsten in den Lieferketten noch einmal dramatisch verschlechtert. Es ist also höchste Zeit zu handeln!

Ist das, was von Unternehmen verlangt wird, überhaupt machbar?

Lieferketten sind in der Tat komplexe Gefüge, die zurückzuverfolgen Transparenz und Einsatz voraussetzt. Aber längst schaffen das Unternehmen bei anderen Arten von Risiken: Sie verfügen oftmals über ausgeklügelte Systeme, um fehlerhafte Produkte zu identifizieren und ihre Lieferanten zur Verantwortung zu ziehen, egal wo in der Kette der Fehler aufgetreten ist. Warum soll das nicht möglich sein, wenn es um die Auswirkungen der Lieferkette auf Menschenrechte und Umwelt geht? Zahlreiche Unternehmen überprüfen auch jetzt schon ihre Lieferkette und gehen bereits ihrer Sorgfaltspflicht nach.

Was genau wird von den Unternehmen erwartet?

Um es klar vorweg zu sagen: Niemand erwartet, dass Unternehmen alle Menschenrechtsprobleme sofort und überall beheben! Denn menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichtprozesse sind von Natur aus verhältnismäßig und beziehen sich auf das Risiko eines Unternehmens für Probleme in ihren Lieferketten. Die Sorgfaltspflicht, wie sie von der OECD und den Vereinten Nationen definiert wird, basiert auf einer Prioritätensetzung: Das heißt, Unternehmen müssen dort handeln, wo die Risiken am schwerwiegendsten und wahrscheinlichsten sind.

Auch Haftungsregelungen bedeuten nicht, dass Unternehmen für alles haften werden, was in ihren Lieferketten schiefläuft. Nach dem Vorschlag des Europaparlaments haften Unternehmen beispielsweise dann nicht, wenn sie nachweisen können, dass sie alle gebotene Sorgfalt haben walten lassen oder dass der Schaden trotz aller gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.

Werden kleine Unternehmen damit fertig?

Was wir auf EU-Ebene vorschlagen, würde mit technischer und finanzieller Unterstützung für kleine und mittelständische Betriebe einhergehen. Die KMUs sollten keine Angst haben. Denn auch die Europäische Kommission hat sehr deutlich gemacht, dass sie den Mittelstand nicht alleine lässt. Außerdem sind es oft gerade kleine und mittlere Betriebe, sie sich um die Einhaltung der Menschenrechte und der Umwelt in ihren Lieferketten bemühen und enge und lange andauernde Beziehungen zu ihren Zulieferern pflegen.

Viele KMUs unterstützen daher ein Lieferkettengesetz, das auch alle andere Unternehmen in die Pflicht nimmt und ein einheitliches Wettbewerbsumfeld garantiert; wie zum Beispiel der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft, dem ungefähr 400 deutsche KMU als Mitglieder angehören, darunter auch einige aus Sachsen.

Wird ein Lieferkettengesetz sehr teuer?

Studien über mögliche Folgekosten von Sorgfaltspflichtregelungen weisen auf keine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung für KMUs hin. Vielmehr stehen die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften typischerweise im Zusammenhang mit der Größe des Unternehmens. So zeigt eine von der London School of Economics durchgeführte Studie für die EU-Kommission, dass für KMUs die Kosten der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette im Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens relativ gering einzuschätzen sind.

So belaufen sich zusätzliche Kosten auf weniger als 0,14 Prozent des Umsatzes für KMUs und für größere Unternehmen auf nur etwa 0,009 Prozent. Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette wird also kein Unternehmen zahlungsunfähig machen.

Wir sehen also: Die anstehende deutsche und europäische Gesetzgebung zu Sorgfalt in den Lieferketten ist eine Chance, den schlimmsten Formen der Ausbeutung entgegen zu treten. Sie ist auch eine Chance für Unternehmen, sich selbst einen besseren Überblick über ihre Lieferketten zu verschaffen und so Risiken zu minimieren sowie ihre Lieferketten resilienter zu machen. Außerdem können Unternehmen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern punkten, die schon längst mehr nachhaltige Produkte nachfragen.

Anna Cavazzini ist seit 2019 Europaabgeordnete für Bündnis 90/Grüne und Schattenberichterstatterin für das EU-Lieferkettengesetz im Handelsausschuss