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Mehr Windkraft, weniger Corona-Regeln - das ändert sich im Februar

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg - nicht die einzige Neuerung im neuen Monat.

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Es gibt einige Änderungen im Februar.
Es gibt einige Änderungen im Februar. © Marijan Murat/dpa/Canva

Berlin. Zum Jahreswechsel sind bereits diverse Reformen der Ampel-Koalition in Kraft getreten. Im Februar ist die Lage zwar etwas ruhiger, doch gerade bei den Corona-Regeln gibt es Änderungen. Ein Überblick:

Isolationspflicht in Sachsen fällt

In Sachsen soll die Isolationspflicht für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, am 3. Februar 2023 aufgehoben werden. Das will das Kabinett am Dienstag entscheiden.

Auch alle verbliebenen landeseigenen Corona-Maßnahmen sollen am 3. Februar enden. Damit werden die Masken- und Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie im Maßregelvollzug aufgehoben.

Die Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin. Diese Maßnahmen sind über das Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt und gelten noch bis 7. April.

Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, fällt die Maskenpflicht bis Anfang Februar. Mehrere Länder, unter anderem auch Sachsen, haben die Pflicht bereits abgeschafft. Alle anderen ziehen nun nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.

Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.

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Ende für bestimmte Energiesparlampen

Ab 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Der Handel darf danach noch Restbestände verkaufen.

Neues Windkraft-Gesetz in Kraft

Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann 2 Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht - die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund 2 Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg.

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Bier wird teurer

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.

Poststreiks

Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich. (dpa/ SZ/sca)