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Gericht stoppt Beobachtung der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten - zumindest vorerst.

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Das AfD Logo am Eingang zum Fraktionssaal der AfD im Deutschen Bundestag.
Das AfD Logo am Eingang zum Fraktionssaal der AfD im Deutschen Bundestag. © dpa

Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Zunächst hatte der "Spiegel" berichtet.

Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben.

Gericht gibt Antrag der AfD statt

Das Kölner Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte es, es "werde in unvertretbarer Weise" in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. "Alles" spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte "Stillhaltezusagen" gehalten beziehungsweise nicht "hinreichend dafür Sorge getragen" habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringen.

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten.

Beobachtung der AfD in einzelnen Ländern bleibt unberührt

Der aktuelle Beschluss der Kölner Gerichts bezieht sich auf die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Entscheidungen einzelner Landesämter, die AfD zu beobachten, sind davon nicht betroffen. Anfang Februar war bekannt geworden, dass das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall Rechtsextremismus eingestuft. (dpa)