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Das bedeutet die neue Urheberrechtsreform

Die Bundesregierung will das Urheberrecht mit der größten Reform seit zwei Jahrzehnten anpassen. Was das für Google, Youtube und Co heißt.

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Große Internetplattformen wie Google oder Youtube sind künftig verantwortlich, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Videos hochladen.
Große Internetplattformen wie Google oder Youtube sind künftig verantwortlich, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Videos hochladen. © dpa

Berlin. Große Internetplattformen wie Google oder Youtube sind künftig verantwortlich, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Videos hochladen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Entwurf zur "Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes". Die Online-Konzerne müssen demnach Lizenzen erwerben, wenn sie Inhalte von Rechteinhabern "in mehr als geringfügigen Mengen öffentlich wiedergeben".

Vorgesehen ist zudem ein "Red Button"-Verfahren, mit dem vertrauenswürdige Rechteinhaber bei "offensichtlichem Missbrauch von Nutzerrechten" den Upload bis zur Entscheidung über die Beschwerde sperren lassen können, wenn ihnen sonst ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht. Bestimmte nutzergenerierte Inhalte sollen aber als mutmaßlich erlaubte Nutzungen von der automatisierten Blockierung durch Upload-Filter ausgenommen werden.

Im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf enthält der am Mittwoch gebilligte Regierungsentwurf einige Änderungen zugunsten der Rechteinhaber. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: "Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten 20 Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter."

Das Regelwerk setzt zwei Europäische Richtlinien um und soll das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. Die Regelung, wonach Upload-Plattformen künftig für alle von den Nutzern hochgeladenen Inhalte verantwortlich sind, hatte für Proteste gegen den möglichen Einsatz von Uploadfiltern gesorgt. Kritiker befürchten, dies könne zu Internetzensur und zu Freiheitseinschränkungen führen.

Daneben beinhaltet der Gesetzesentwurf das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Regelungen aus der novellierten Online-SatCab-Richtlinie der EU, die den grenzüberschreitenden Zugang zu Rundfunkinhalten betreffen. Die EU-Richtlinien müssen bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht überführt werden. (epd)